Weko: Swisscom hat bei ADSL marktbeherrschende Stellung missbraucht

Die Weko beantragt deshalb bei der Wettbewerbskommission (WEKO), den Missbrauch festzustellen und eine Sanktion gegen Swisscom zu verhängen. Swisscom wird zu diesen Beanstandungen Stellung nehmen können, bevor die Weko entscheidet. Die Weko ist in ihrem Entscheid frei.


Hohe Preise für Vorleistungsangebot
Swisscom stellt anderen Fernmeldedienstanbietern wie Sunrise, Tele2, VTX oder Green eine Vorleistung für Breitbandinternet zur Verfügung. Diese können damit ihren Endkunden ADSL-Breitbandinternet anbieten. Swisscom selbst ist mit Bluewin auch als ADSL-Anbieter tätig. Swisscom verlangt – im Vergleich zu den Endkundenpreisen – hohe Preise für das Vorleistungsangebot. Das Sekretariat beurteilt diese Preispolitik gemäss Kartellgesetz als einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.


Kosten-Preis-Schere
Konkret handelt es sich nach Einschätzung der Weko um eine sog. Kosten-Preis-Schere («Price- oder Margin Squeeze»). Die zu knappe Marge zwischen Vorleistungs- und Endkundenpreisen hat gemäss Sekretariat dazu geführt, dass die betroffenen Fernmeldedienstanbieter mit ihrem ADSL-Geschäft im Wettbewerb mit Swisscom/Bluewin behindert waren. Die hohen Vorleistungspreise haben zudem auch zum hohen Preisniveau in der Schweiz beigetragen.


Weitere Schritte folgen
Die Weko hat mit dem Antrag vom 12. November 2008 seine Ermittlungen in dieser Phase abgeschlossen. Nach Eingang der Stellungnahme sowie allfällige Anhörungen und weiteren Schritten wird die Weko ihren Entscheid fällen. Die Weko ist in ihrer Entscheidfällung frei. Gemäss Kartellgesetz sind für die Bemessung der Sanktion insbesondere die Umsätze im relevanten Markt, sowie die Dauer und Schwere des Verstosses entscheidend.


Swisscom weist Vorwürfe zurück
Die Swisscom hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom Donnerstag zurückgewiesen und hält eine Sanktion für ungerechtfertigt. Zum einem setze die Verfügung eine Marktbeherrschung von Swisscom bei ADSL Diensten voraus. Die Beurteilung genau dieser Frage sei jedoch beim Bundesverwaltungsgericht hängig und sollte in naher Zukunft geklärt werden. Zum anderen werde ebenfalls zur Zeit vom Bundesverwaltungsgericht geklärt, ob gegen die Preisgestaltung eines Unternehmens Sanktionen verhängt werden dürfen, wenn zum Zeitpunkt der Preisfestsetzung keine Marktbeherrschung rechtsgültig festgestellt war und die von der WEKO als zulässig erachteten Preise gar nicht bekannt waren, schreibt die Swisscom.


Rechtssicherheit abwarten  
Deshalb sei Swisscom «befremdet», dass dieser Antrag zu einem Zeitpunkt gestellt wird, während diese Grundsatzfragen bei der Oberinstanz der Weko hängig sind. Bis in diesen Fragen Rechtssicherheit gegeben ist, werde Swisscom keine Rückstellungen vornehmen.


Genugtuung bei Sunrise
Deutlich fiel die Reaktion des Swisscom-Konkurrenten Sunrise aus: «Endlich wird das illegale Verhalten der staatlichen Swisscom festgestellt», heisst es in einer Erklärung. Der Antrag an die Weko sei ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Wettbewerb. Sunrise hofft, beim Breitband-Internet dank tieferen Grosshandelspreisen nun endlich schwarze Zahlen schreiben zu können. Entscheidend sei nun, welche Preise die Weko nun für angemessen halte. (weko/swisscom/mc/ps)

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