Weko will für Konsumenten Gruppenklagen einführen

Dies sagte Weko-Präsident Walter Stoffel in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» vom 9.März. Die Weko hat im Kampf gegen Kartelle in den vergangenen Jahren einige Erfolge erzielt. So würden heute in den Bereichen Autoimporte und -reparaturen die Preise unter dem EU-Niveau liegen und seien die Preise in der Mobiltelefonie beträchtlich gesunken. Auch seien im Strassenbau im Tessin und in der Ostschweiz Kartellabsprachen aufgedeckt worden.


Zu grosser «Perfektionismus des Gesetzgebers»?
Bei den Importen setze sich die Weko für die Anwendung des «Cassis-de-Dijon-Prinzip» ein. Zu Handelshemmnissen führe in der Schweiz der Umstand, «dass wir Konsumentenschutz-Bestimmungen anders gestalten als in der EU», so Stoffel. Dies sei nicht auf die Bundesverwaltung zurückzuführen sondern auf den «Perfektionismus des Gesetzgebers».


Gruppenklagen bedingen Änderung im Zivilprozessordnung 
Im weiteren will Stoffel die Stellung der Konsumenten auch durch die Einführung von Gruppenklagen stärken. «Ich wäre sehr dafür, dass man die Möglichkeit von Gruppenklagen einführt.» So könnten zum Beispiel Anwälten die Möglichkeit geschaffen werden, eine Klage mit Erfolgsbeteiligung zu eröffnen. Dazu müsste aber die Zivilprozessordnung geändert werden, was auch ein Expertenbericht vorschlage, so Stoffel. (awp/mc/ps/12)

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