Zwei Mal Ja zu Komplementärmedizin und biometrischen Pässen

Auf denen sind ein elektronisches Foto und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Der Pass werde sicherer und garantiere auch künftig die Reisefreiheit, sagte eine erleichterte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Die Nein-Stimmen führte Widmer-Schlumpf auf eine allgemeine Unsicherheit und «ein ungutes Gefühl» über die Gewährleistung des Datenschutzes zurück.


Biometrischer Pass: Bundesrat erleichtert
Die Regierung und die Befürworter – darunter die CVP, FDP und BDP – zeigten sich erleichtert, dass nun die Zusammenarbeit mit Schengen-Dublin weitergeführt werden könne. Bei einem Nein wäre die Zugehörigkeit zum Schengen-Raum auf dem Spiel gestanden. Die Schweiz habe Schengen schon einmal zugestimmt und diesen Weg nun bestätigt, sagte denn auch EU-Botschafter Michael Reiterer.


Gegner fordern Datenschutz ein
Für die Gegner bestätigt das knappe Resultat die Verpflichtung zu striktem Datenschutz und zu höchster Fälschungssicherheit. Die SVP, die das Referendum unterstützte, sieht im hauchdünnen Ausgang auch eine Absage an weitere Ausweise mit biometrischen Daten. Nie dürfe die Datei zu Fahndungszwecken genutzt werden, forderten die Gegner. Sukkurs erhalten sie hierfür von der Justizministerin. «Davon halte ich nichts», sagte sie.


Zwei Drittel für Komplementärmedizin
Klar und deutlich fiel der Volkswille zur Vorlage «Zukunft mit Komplementärmedizin» aus. 67 Prozent der Stimmberechtigten legten ein Ja in die Urne, alle 26 Stände hiessen die Aufnahme des Artikels «Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin» in die Bundesverfassung gut.


Fünf Forderungen
Mit dem Artikel verknüpft sind fünf Forderungen, wobei die umstrittenste die Wiederaufnahme der fünf 2005 aus der Grundversicherung gekippten Methoden der Komplementärmedizin ist. Deren Zukunft ist trotz des deutlichen Ja aber noch nicht gesichert. Um in die Grundversicherung aufgenommen zu werden, müssen Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Phytotherapie, Traditionelle Chinesische Therapie und Neuraltherapie den drei Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen, wie Gesundheitsminister Pascal Couchepin erinnerte. So will es das Krankenversicherungsgesetz.


Streit um Kriterien
Die Befürworter der FDP und der CVP sind sich bewusst, dass deshalb vielleicht nicht alle fünf Methoden den Weg zurück in den Leistungskatalog finden werden. Für die Grünen, die SP und die BDP hingegen sind die drei Kriterien für alle Methoden erfüllt. Sie sehen das Problem eher bei Couchepin und hoffen auf seinen Nachfolger oder seine Nachfolgerin und auf das Parlament. Die Gegner der Vorlage – etwa die SVP, der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Wirtschaftsdachverband economiesuisse – bedauerten, dass das Volk eine weitere Kostenexplosion im Gesundheitswesen in Kauf nehme. (awp/mc/ps/02)

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