440 Gemeinden in der Schweiz dürfen keine Zweitwohnungen bauen

440 Gemeinden in der Schweiz dürfen keine Zweitwohnungen bauen
(Foto: zweitwohnungsinitiative.ch)

(Foto: zweitwohnungsinitiative.ch)

Bern – 440 Schweizer Gemeinden haben offiziell einen Zweitwohnungsanteil von über 20% und dürfen somit keine Zweitwohnungen bewilligen. Dies sind 40 Gemeinden weniger als noch vor einem Jahr. Der Bund hat die Liste aktualisiert. Seit der letzten Anpassung vor einem Jahr wurden 46 Gemeinden gestrichen. 26 Gemeinden haben den Nachweis erbracht, dass ihr Zweitwohnungsanteil unter 20 Prozent liegt, wie das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) mitteilte. 20 Gemeinden wurden von der Liste gestrichen, weil sie mit einer anderen Gemeinde fusioniert haben.

6 Gemeinden sind dagegen neu auf der Liste, weil sich bestätigt hat, dass ihr Zweitwohnungsanteil über 20% liegt. Es handelt sich um die Gemeinden Sauge (BE), Val-de-Charmey (FR), Ilanz/Glion (GR), Bettmeralp (VS), Magliaso (TI) und Haut-Vully (FR).

Die meisten Gemeinden in den Kantonen VS, GR, TI, BE und VD
Somit dürfen aktuell 440 von 2352 Schweizer Gemeinden keine Zweitwohnungen mehr bewilligen. Ausnahmen sind möglich, wenn die Gemeinden die Baubewilligung an eine Bedingung knüpfen, die sicherstellt, dass mit dem Bau von Zweitwohnungen so genannte warme Betten entstehen.

Die Zweitwohnungsliste wird zum dritten Mal angepasst. Zu Beginn galt die Beschränkung für 570 Gemeinden. Ein Grossteil der betroffenen Gemeinden befinden sich in den Kantonen Wallis, Graubünden, Tessin, Bern und Waadt.

Zugeständnisse an Berg- und Tourismusregionen
Die Liste ist eine Folge der Zweitwohnungsinitiative. Volk und Stände hatten dieser im März 2012 zugestimmt und damit beschlossen, dass Gemeinden mit einem Zweitwohnungsbestand über 20% keine neuen Zweitwohnungen bewilligen dürfen. Die Verordnung dazu ist seit Anfang 2013 in Kraft und gilt bis zum Inkrafttreten der Ausführungsgesetzgebung. Das Gesetz ist in der parlamentarischen Beratung, der Ständerat hat in der Herbstsession als Erstrat darüber befunden. Er ist den Berg- und Tourismusregionen bei den Ausnahmen weit entgegen gekommen. (awp/mc/pg)

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