Actelion muss weniger Entschädigung zahlen

Actelion muss weniger Entschädigung zahlen
Jean-Paul Clozel, ehemaliger Actelion-CEO.

Actelion-CEO Jean-Paul Clozel.

Allschwil – Die Biotechnologie-Firma Actelion muss in einem Rechtsstreit in den USA rund 70 Mio USD weniger Entschädigung an ihren japanischen Konkurrenten Asahi Kasei zahlen. Actelion steht wegen Vertragsbruchs in Kalifornien vor Gericht.

Im Mai hatten Geschworene Actelion eine Entschädigungszahlung von 577 Mio USD aufgebrummt. Wie das Schweizer Biotech-Unternehmen am Freitagabend mitteilte, hat das Gericht nun einen Antrag von Actelion gutgeheissen und die Summe um rund 70 Mio USD reduziert. Ein weiterer Antrag zur Strafreduktion sei noch hängig, schreibt Actelion. Mit einer Entscheidung des Gerichts sei frühestens am 8. August zu rechnen. Actelion behalte sich vor, weitere Anträge einzureichen und den Gerichtsentscheid anzufechten. Der schweizerisch-japanische Streit geht auf eine Klage zurück, die Asahi im November 2008 eingereicht hatte. Das japanische Unternehmen beschuldigt Actelion, Vertragsbruch begangen zu haben.

Rote Zahlen wegen Rückstellungen
Konkret geht es um ein Lizenzabkommen zwischen Asahi und der Actelion-Tochter CoTherix. Diese hatte für Asahi den Wirkstoff Fasudil, der ein Medikament gegen Lungenbluthochdruck werden sollte, entwickelt. Ein entsprechendes Abkommen hatte Actelion 2007 nach der Übernahme von CoTherix aber aufgelöst, um das eigene Konkurrenzprodukt nicht zu gefährden. Vor rund einer Woche legte Actelion die Halbjahreszahlen vor. Wegen der Rückstellungen für den Rechtsstreit schloss das Unternehmen mit einem Verlust von 262 Mio CHF ab. Der Umsatz sank unter die Milliardengrenze auf 970 Mio CHF. (awp/mc/ps)

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