Actelion reicht Rekurs gegen Asahi-Urteil ein

Actelion reicht Rekurs gegen Asahi-Urteil ein
Jean-Paul Clozel, ehemaliger Actelion-CEO.

Actelion-CEO Jean-Paul Clozel.

Allschwil – Das Pharma-Untenehmen Actelion wird gegen das Urteil der Jury des Superior Court of the State of California des County San Mateo Rekurs einlegen. Die Geschworenen hatten Asahi Kasei im Fall um den Entwicklungsstopp des Medikamentes Fasudil nach der Übernahme der US-Gesellschaft CoTherix eine Schadenersatzzahlung von 547 Mio USD zugesprochen.

Auch wurde Actelion am gestrigen Dienstag noch eine Strafzahlung von 30 Mio USD auferlegt. Mit dem Rekurs strebe Actelion eine Entscheidung an zwischen einer Schadenersatzzahlung von 358,95 Mio USD für von Asahi genannte entgangene Gewinne und 187,4 Mio USD von angeblich geleisteten Entwicklungskosten, teilte das Allschwiler Unternehmen am Mittwoch mit.

Actelion über Jury-Spruch enttäuscht
Zudem soll geltend werden, dass eine bereits früher getätigte Zahlung von 78,4 Mio USD in Abzug gebracht werden kann, heisst es weiter. Actelion gibt sich enttäuscht über die Entscheidung der Jury. Das Urteil werde weder durch Fakten noch durch die Gesetzgebung gestützt. Deshalb würden weitere gerichtliche Vorstösse gemacht und werde das Urteil als Ganzes angefochten, heisst es. (awp/mc/ps)

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