Amtshilfe: WAK gibt grünes Licht für Anpassung

Amtshilfe: WAK gibt grünes Licht für Anpassung

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf.

Bern – Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) ist einverstanden damit, dass die Schweiz in Steuersachen künftig auch dann Amtshilfe leistet, wenn der Name der verdächtigten Person nicht genannt wird. Sie hat Anpassungen der Doppelbesteuerungs-Abkommen zugestimmt.

Im Februar hatte die WAK noch skeptisch auf den Vorschlag des Bundesrates reagiert, die Voraussetzungen für die Amtshilfe zu lockern. Sie lehnte es ab, die angepassten Abkommen bereits in der Frühjahrssession dem Nationalrat vorzulegen.

Kommission lenkt ein
Nun hat die Kommission eingelenkt: Mit 18 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sie sich für den Antrag des Bundesrates aus, welchen sie aber leicht abänderte, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Demnach soll die Schweiz künftig Amtshilfe leisten, wenn der Steuerpflichtige identifiziert ist, wobei diese Identifikation auch auf andere Weise als durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen kann. Der ersuchende Staat soll den Namen und die Adresse der Bank angeben, soweit sie ihm bekannt ist. «Fishing expeditions» – Anfragen ins Blaue hinaus – sollen ausgeschlossen bleiben.

Neue Interpretation für neue und alte DBA
Der Bundesrat hatte eine entsprechende Anpassung der Abkommen vorgeschlagen, in seiner Version aber explizit IBAN-Nummern als mögliche Identifikation erwähnt. Der Nationalrat wird sich voraussichtlich an der Sondersession im April mit der Frage befassen, ob zehn Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA) mit einer entsprechenden Anpassung ratifiziert werden sollen. In einem weiteren Bundesbeschluss soll später die neue Interpretation für alle bereits in Kraft getretenen Abkommen verankert werden.

WAK hält Anpassung für nötig
Die Mehrheit der Kommission hält eine Anpassung der Abkommen für nötig: Nach der Anhörung von Experten kam sie zum Schluss, dass es für die Schweiz nur Nachteile brächte, wenn erneut festgestellt würde, dass die Amtshilfe-Praxis nicht OECD-konform ist. Experten hätten empfohlen die Abkommen so anzupassen, dass die Schweiz die erste Phase der Überprüfung der Amtshilfepraxis im Rahmen der OECD bestehe, hält die Kommission fest. Angehört hatte sie unter anderem Bankenvertreter.

Widmer-Schlumpf in der Kritik
Vor zwei Jahren hatte der Bundesrat auf Druck aus dem Ausland beschlossen, das Bankgeheimnis aufzuweichen und künftig nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten. In der Folge handelte er entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen aus. Dabei legte die Schweiz aber die Amtshilferegeln der OECD zu restriktiv aus. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf gab im Februar dieses Jahres bekannt, dass Anpassungen nötig seien. Sie erntete dafür Kritik. Es sei unverständlich, dass der Bundesrat nicht vor dem Abschluss neuer Doppelbesteuerungsabkommen abgeklärt habe, was die OECD genau verlange, kritisierte damals WAK-Präsident Hansruedi Wandfluh (SVP/BE).

Eidg. Finanzdepartement EFD

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