Amvac-Gründerin muss wegen Aktienbetrugs 6,5 Jahre ins Gefängnis

Amvac-Gründerin muss wegen Aktienbetrugs 6,5 Jahre ins Gefängnis
(Symbolbild)

Zug – Das Zuger Strafgericht hat in einem der grösseren Betrugsprozesse des Kantons sein Urteil gefällt. Die Gründerin des Zuger Pharmaunternehmens Amvac soll 6,5 Jahre ins Gefängnis. Sie hatte wertlose Amvac-Aktien für 55 Millionen Franken an fast 1000 Anleger verkaufen lassen.

Das Gericht sprach die 50-jährige Ungarin des gewerbsmässigen Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig. Freiheitsstrafen erhielten auch die drei weiteren Angeklagten in dem Betrugsprozess, wie aus dem begründeten Urteil hervorgeht, das am Freitag veröffentlicht wurde.

Die Staatsanwaltschaft warf den Beschuldigten vor, zwischen 2012 und 2015 über ein aggressives Telefonmarketing 980 Anlegern Aktien der wertlosen Gesellschaft Amvac verkauft zu haben. Die Vermittler erhielten davon 60 Prozent, der Rest floss an die Hauptangeklagte.

Für das Gericht steht ausser Zweifel, dass sie die treibende Kraft hinter den Aktienverkäufen war. Über einen langen Zeitraum von fast dreieinhalb Jahren habe sie sich rücksichtslos und ohne Hemmungen an den Erträgen aus den Verkäufen bedient.

Luxus-Autos beschlagnahmt
Ihre kriminelle Energie sei hoch und ausdauernd, die Motivation egoistischer Natur: Sie habe sich mit den ergaunerten 17,5 Millionen Franken einen luxuriösen Lebensstil finanziert. Das Gericht liess bei der Beschuldigten einen Bentley, einen Mercedes und einen Volvo sowie Grundstücke beschlagnahmen.

Die Wirtin, die seit 2006 in der Schweiz lebt, habe den Aktienverkauf orchestriert und dafür die Kaufvertragsvorlagen erstellt. Mit diesen habe sie den Eindruck erweckt, das Geld aus den Verkäufen würde in die Gesellschaft, namentlich in Forschung und Entwicklung, fliessen.

Eine Opfermitverantwortung schloss das Gericht aus. Hätten sich die Geschädigten direkt bei der Amvac erkundigt, so wären sie bei einer der beschuldigten Personen gelandet, «welche ihnen selbstredend keinen reinen Wein eingeschenkt hätten».

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Hauptangeklagte sieben Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Das Gericht reduzierte die Strafe leicht, unter anderem wegen der zu langen Verfahrensdauer.

Kein Tätigkeitsverbot
Ebenfalls ins Gefängnis müssen die beiden Aktienvermittler. Das Gericht sprach sie der Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug schuldig. Ein 50-jähriger Schweizer erhielt vier Jahre und sechs Monate Gefängnis, ein 35-jähriger Schweizer wird mit drei Jahren Freiheitsstrafe belegt, wovon er eines absitzen muss.

Weil die Straftaten zu lange zurückliegen und sich die beiden seither wohlverhalten haben, werden sie nicht mit einem Tätigkeitsverbot belegt.

Am mildesten bestrafte das Gericht eine 62-jährige Deutsche. Sie war als Verwaltungsratspräsidentin der Amvac tätig und machte sich ebenfalls der Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug schuldig, wofür sie zwei Jahre Gefängnis bedingt erhielt.

Sie hatte als einzige vor Gericht die Aussage nicht verweigert. Sie habe an das Unternehmen und seine Produkte geglaubt, erklärte sie. Dieses sei mit seinem Impfstoff nicht auf dem falschen Weg gewesen. Sie habe davon ausgehen müssen, dass das Unternehmen etwas wert sei.

Die vier Verurteilten müssen den Geschädigten Beträge zwischen einigen tausend und über einer Million Franken zurückzahlen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Alle vier Beschuldigten sowie mehrere Privatkläger haben Berufung eingelegt. (awp/mc/ps)

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