Anpassungen der flankierenden Massnahmen treten auf Anfang 2013 in Kraft

Anpassungen der flankierenden Massnahmen treten auf Anfang 2013 in Kraft

Bern – Der Bundesrat hat beschlossen, die vom Parlament in der Sommersession 2012 verabschiedete Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mehrheitlich auf den 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen. Die neuen Bestimmungen sollen die Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit verbessern sowie die Sanktionierung von Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen.

Mit den neuen Bestimmungen wird die Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit ausländischer Dienstleistungserbringer erleichtert. Dies mittels einer Dokumentationspflicht sowie neuen Sanktionsmöglichkeiten. Zudem können künftig auch Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz beschäftigen und gegen zwingende Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen (NAV) verstossen, mit Sanktionen belegt werden, wie das Seco mitteilt. Gegen Entsendebetriebe, die eine rechtskräftige Dienstleistungssperre missachten, kann neu eine Busse verhängt werden. Durch diese Massnahmen wird die Durchsetzbarkeit zwingender Mindestlöhne verbessert.

Die Einführung von Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen gegen erleichtert allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV) sowie die Verpflichtung ausländischer Arbeitgeber, den Lohn der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu melden, sind ebenfalls Teil der verstärkten flankierenden Massnahmen. Die Umsetzung der Pflicht zur Lohnmeldung, die ausschliesslich unter das Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz – EU fallende Betriebe trifft, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, erfordert aufwändige technische Anpassungen. Deshalb setzt der Bundesrat diese Bestimmung erst auf den 1. Mai 2013 in Kraft.

Weitere Verschärfung möglich
Das Parlament diskutiert zurzeit eine weitere Verschärfung der flankierenden Massnahmen. So berät der Nationalrat in der kommenden Wintersession für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe die Einführung einer Solidarhaftung des Erstunternehmers für Lohnverstösse durch seine Subunternehmer. Der Ständerat hatte bereits in der Sommersession einen entsprechenden Beschluss gefasst. (Seco/mc/pg)

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