Arbeitgeberverband will Frauenrentenalter erhöhen

Arbeitgeberverband will Frauenrentenalter erhöhen
Valentin Vogt, Präsident Schweizerischer Arbeitgeberverband. (Foto: SAV / Rob Lewis)

Zürich – Der Arbeitgeberverband will vorwärts machen mit der Entlastung der AHV. Um die Renten mittelfristig zu sichern, schlägt er vorerst ein moderates Reformmodell vor. Das Frauenrentenalter soll bis 2025 auf 65 und die Mehrwertsteuer um 0,3 Prozentpunkte erhöht werden.

Zwei Tage nachdem das Schweizer Stimmvolk der Verknüpfung von Steuerreform und Zusatzfinanzierung für die AHV zugestimmt hat, stellte der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) am Dienstag in Zürich sein Reformprojekt zur Entlastung der Altersvorsorge vor.

Auch nach der Annahme der Vorlage vom Sonntag dulde die Rentenreform keinen Aufschub, sagte SAV-Präsident Valentin Vogt vor den Medien. «Dank der Finanzspritze von rund zwei Milliarden Franken ist der AHV zwar für kurze Zeit wieder etwas Luft zum Atmen verschafft worden.» Bereits ab 2023 drohe jedoch wieder ein rotes Umlageergebnis.

Die Situation verschärfe sich zunehmend, sagte Vogt. Bis 2040 erhöhe sich die Anzahl der Rentner in der Schweiz um 70 Prozent. Waren es bei der Einführung der AHV im Jahr 1948 noch 6,5 Aktive, die eine AHV-Rente finanzierten, müssten 2035 nur noch 2,3 Erwerbstätige für eine Rente aufkommen, rechnete der SAV-Präsident vor.

Mehrheitsfähige Massnahmen
«Es ist schlicht unverantwortlich, jetzt die Hände in den Schoss zu legen», sagte Vogt. Der Vorschlag des SAV kommt moderater daher, als man das hätte erwarten können.

Konkret fordert der Verband, das Rentenalter bis 2025 in vier Schritten stufenweise auf 65/65 anzuheben und gleichzeitig die Mehrwertsteuer um 0,3 Prozentpunkte zu erhöhen. Um Anreize für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben zu schaffen, soll zudem der AHV-Freibetrag auf 2000 Franken pro Monat erhöht werden.

«Die Schweiz ist nicht gemacht für grosse Würfe», sagte Vogt. Es brauche einen Konsens in der Bevölkerung und deshalb mehrheitsfähige Massnahmen. Mit dem vorgeschlagenen Reformprogramm schreibe die AHV bis über das Jahr 2025 hinaus schwarze Zahlen, betont der Verband. «Jetzt braucht es umsetzbare Schritte», so Vogt.

Um rasch vorwärts zu kommen, will der SAV deshalb «die hierzulande teilweise noch umstrittene generelle Erhöhung des Referenzalters vorerst ausklammern». Stattdessen sollen die Renten ohne Leistungsausbau mittelfristig gesichert werden. Deren alleinige Finanzierung mit Zwangsabgaben sei allerdings angesichts der hohen Fiskalquote nicht vertretbar.

«Ausschliesslich einnahmeseitige Sanierungsmassnahmen sind weder sachlich noch wirtschaftlich vertretbar und politisch nicht umsetzbar», sagte Martin Kaiser, Ressortleiter Sozialpolitik und Sozialversicherungen beim SAV. Der Verband will deshalb auch die Arbeitnehmenden dazu motivieren, länger zu arbeiten.

Rentenaltererhöhung ab 2027
Einen weiteren Ausbau des flexiblen Rentenbezugs – wie es der Bundesrat in seinem Reformpaket vorsieht – lehnt der SAV ab. «So wird eine Vorpensionierung schmackhaft gemacht, statt die freiwillige Weiterarbeit über das Rentenalter hinaus mit Anreizen zu belohnen», kritisierte Kaiser.

Mit Blick auf den Fachkräftemangel fordert der Arbeitgeberverband auch die Erhöhung des Freibetrags auf 2000 Franken. Seit über zwei Jahrzehnten liege dieser bei 1400 Franken pro Monat. «Dieser Schritt ist überfällig», sagte Kaiser, «spielt der Freibetrag doch eine grosse Rolle beim Entscheid, im AHV-Alter noch zu arbeiten.»

Längerfristig rechnet der SAV mit weiteren Reformschritten. Dann steht auch die Diskussion über das Rentenalter wieder im Zentrum. 2027 bis 2035 zeige sich erneut eine Finanzierungslücke im Umfang von rund zwei Mehrwertsteuerprozenten oder rund drei Rentenjahren. Dieses müsse deshalb ab 2027 stufenweise der steigenden Lebenserwartung angepasst werden, betont der Arbeitgeberverband.

Der Bundesrat wird seine Vorschläge für die AHV-Reform nach der Sommerpause präsentieren. Zentrales Element ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer um voraussichtlich 0,7 Prozentpunkte. Zur Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre sieht er Ausgleichsmassnahmen für tiefe und mittlere Einkommen vor. (awp/mc/ps)

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