Armasuisse will Evaluationskriterien zu F-35 nicht veröffentlichen

Armasuisse will Evaluationskriterien zu F-35 nicht veröffentlichen
Landung eines F-35A-Kampfjets. (Foto: Nato)

Lausanne – Armasuisse ist zum zweiten Mal ans Bundesgericht gelangt, um die Publikation von Informationen zur Prüfung der Beschaffung von F-35-Kampfflugzeugen zu verhindern. Das Bundesverwaltungsgericht gab die Einsicht in die Evaluationskriterien und deren Gewichtung im Mai frei.

Die Beschwerde des Bundesamts für Rüstung (Armasuisse) ist derzeit beim Bundesgericht hängig. Dies geht aus einer am Dienstag publizierten Verfügung hervor, mit der das höchste Schweizer Gericht die aufschiebende Wirkung gewährt hat. Bis zum Vorliegen des Urteils bleiben die Informationen somit unter Verschluss.

Das Gesuch um Einsicht in die Unterlagen hatte ein Journalist auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes gestellt. Dieses gewährt grundsätzlich Zugang zu allen Dokumenten des Bundes, allerdings gibt es Ausnahmen.

Eine solche liegt beispielsweise vor, wenn durch die Herausgabe von Akten die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet oder internationale Beziehungen ernsthaft geschädigt würden. Wann der Entscheid des Bundesgerichts vorliegen wird, ist noch offen.

«Sicherheit gefährdet»
Bei einem anderen Gesuch im Zusammenhang mit der Beschaffung des F-35 wies das Bundesverwaltungsgericht die Einsicht ab. Es kam zum Schluss, dass eine vollständige Publikation des Abschlussberichts der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) zur Evaluierung des F-35 die internationalen Beziehungen der Schweiz schädigen könnte.

Es schloss jedoch nicht aus, dass allenfalls Teile des Berichts zugänglich gemacht werden könnten. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Fall deshalb an die Empa zurückgewiesen. Sie muss bei jedem geschwärzten Teil des Berichts begründen, warum er nicht veröffentlicht werden kann.

Das Bundesverwaltungsgericht nimmt zudem eine Gefährdung der Sicherheit der Schweiz an, weil Daten zu Kurs, Fluggeschwindigkeit, Schubsetzung und weiteren Punkten erhoben wurden. Dabei handle es sich um Leistungsdaten eines Waffensystems, was bei einer Veröffentlichung Folgen für die Verteidigung des Landes zur Folge hätte. (awp/mc/ps)

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