Auch Nationalratskommission will den Eigenmietwert abschaffen

Auch Nationalratskommission will den Eigenmietwert abschaffen
(Image by midascode from Pixabay)

Bern – Nach dem Ja des Ständerates zur Abschaffung des Eigenmietwerts will nun die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission gleichziehen. Allerdings zeigt sich die Kommission in wesentlichen Punkten grosszügiger als der Ständerat.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 12 zu 10 Stimmen gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Eine Minderheit will nicht auf die Vorlage eintreten. Im Herbst soll der Nationalrat sich mit der Abschaffung des Eigenmietwerts befassen.

Abschaffung auch bei Zweitwohnungen
Die Mehrheit der WAK-N wünscht gemäss der Mitteilung einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum, der auch Zweitwohnungen einschliesst. Weil damit vor allem Tourismuskantone Ausfälle zu verkraften haben, legt sie dem Rat eine Initiative für eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen vor. Diese Steuer soll in der Verfassung verankert werden.

Der Ständerat hingegen will, dass selbstbewohnte Zweitliegenschaften sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene wie bis anhin versteuert werden. Dasselbe soll für die die Einnahmen aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften gelten.

Die WAK-N will gegenüber dem Ständeratsbeschluss noch weitere Änderungen beantragen: Abzüge für das Energiesparen und für Rückbauten will sie auf Bundes- und auch auf Kantonsebene weiterhin zulassen. Abzugsfähig sein sollen zudem auch tatsächliche Unterhaltskosten.

Schuldzinsabzug soll möglich bleiben
Bei den Hypothekarzinsen schliesslich will die Mehrheit Abzüge bis zu 100 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulassen. Der Ständerat will Abzüge bis zu 70 Prozent ermöglichen.

Ein alternatives Konzept, das den heutigen Eigenmietwert einer Liegenschaft auf 60 Prozent der Marktmiete beschränken wollte, hat die WAK-N fallengelassen, trotz geringerer Einnahmenausfälle. Die Kommission sprach sich aber mit 11 zu 7 Stimmen und bei 7 Enthaltungen für das Grundkonzept des Ständerates aus.

Nicht nur in der Nationalratskommission, sondern auch in der kleinen Kammer fielen die Entscheide zur Abschaffung des Eigenmietwerts mit knappen Mehrheiten. Der Ständerat stimmte der Vorlage im Herbst 2021 mit 20 zu 17 Stimmen zu.

Bedenken der Hauseigentümer
Die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts auf Bundes- und Kantonsebene wird seit Jahren diskutiert. Der Hauseigentümerverband (HEV Schweiz) sprach in einer Mitteilung vom Mittwoch von einer «Strafsteuer» für Wohneigentümer, bevorzugt aber bei der Aufhebung die Version des Ständerates.

Mit den Anträgen der WAK-N würde das Fuder überladen, gab der Verband zu bedenken. Eine derart «angereicherte» Vorlage erscheine politisch als chancenlos. (awp/mc/pg)

One thought on “Auch Nationalratskommission will den Eigenmietwert abschaffen

  1. Hallo
    Die Kompromisse zwischen Linker Politik und der sogenannten Mitte Politik wird wieder eine wirtschaftsunfreundliche Abstimmungsvorlage ergeben. Wenn die bürgerlichen Parteien sich nicht zusammentun und dafür sich untereinander weiterhin aufreiben, werden Steuern nie abgeschafft. Dafür steigen die linken Ausgaben weiter. Mit weniger Steuergelder können die künstlich gebildeten Begehrlichkeiten von der Linken Politik nicht bedient werden !
    siehe K. Marx «Ökonomisch-philosophische Manuskripte» Zitat – «Quelle der Schädlichkeit des Privateigentums…… Die erste positive Aufhebung des Privateigentums, der rohe Kommunismus, ist also nur eine Erscheinungsform von der Niedertracht des Privateigentums, das sich durch das positive Gemeinwesen ersetzen will «.
    Frage: nur welche Politiker sind sich dieser Theorien bewusst und setzen sich für Freiheit, Schutz des Eigentums und für die Wirtschaft noch ein ?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert