AXA Schweiz: E-Bike tunen – schnell, einfach, ruinös

AXA Schweiz: E-Bike tunen – schnell, einfach, ruinös

Blogpost von Mirjam Eberhard, AXA Schweiz

Winterthur – Über 400’000 Elektrovelos sind bereits auf Schweizer Strassen unterwegs und ein Ende des Booms ist nicht absehbar. Letztes Jahr kauften Schweizerinnen und Schweizer wiederum 14 Prozent mehr E-Bikes als noch im Jahr zuvor, schweizweit waren es rund 75’000. Der Grossteil der Käufer entschied sich dabei für ein leichtes E-Bike mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h. Doch: Manchen ist das nicht schnell genug.

Haftungsproblem Tuning
«Einfach zu handhabende Tuning-Sets sind im Internet bereits ab etwa 100 Franken erhältlich und erhöhen die Tretunterstützung um das Doppelte», führt AXA-Experte Thomas Lang aus.

Erlaubt sind getunte Elektrovelos im Strassenverkehr nicht, da sie ab einer Tretunterstützung über 25 km/h vor dem Gesetz nicht mehr als Velos, sondern als Motorfahrräder gelten – und entsprechende Anforderungen erfüllen müssen, unter anderem das gelbe Nummernschild mit gültiger Versicherungsvignette (vgl. Box).

Genau das kann zum Problem werden. Denn geschieht ein Unfall, der auf das Tuning zurückzuführen ist, kann der schuldhafte Lenker persönlich haftbar gemacht werden – er ist nicht versichert.

Teure Heilungskosten
«Die private Haftpflichtversicherung, welche Schäden von Velofahrern deckt, wird in einem solchen Fall keine Leistung erbringen. Damit die Geschädigten rasch zu ihrem Recht kommen, springt der Nationale Garantiefonds ein, dieser kann jedoch voll Regress auf den Verursacher nehmen», erläutert Thomas Lang.

Die Heilungskosten bei Personenunfällen, welche in einem solchen Fall selber berappt werden müssten, können je nachdem im fünf- oder gar sechsstelligen Bereich liegen. «Im schlimmsten Fall kann das den finanziellen Ruin des fehlbaren Lenkers bedeuten», erläutert der AXA-Experte. Auch eine strafrechtliche Verfolgung ist nicht ausgeschlossen.

Keine Zahlen verfügbar
Wie viele getunte E-Bikes tatsächlich im Strassenverkehr unterwegs sind, darüber lässt sich momentan nur spekulieren. Verlässliche Zahlen gibt es nicht, Tuning-Sets können bei Bedarf schnell und einfach wieder entfernt werden.

Thomas Lang sind bislang glücklicherweise keine Unfälle mit Haftungsansprüchen bekannt, die auf das Tunen von Elektrovelos zurückzuführen sind. «Ich hoffe natürlich, dass das so bleibt und Fahrerinnen und Fahrer leichter E-Bikes zum Wohle aller Verkehrsteilnehmer auf die Trickkiste verzichten.»

Gesetz und Versicherungsschutz
Es gibt zwei Kategorien von E-Bikes: Die langsameren bieten eine Tretunterstützung bis 25 km/h und sind gesetzlich mehrheitlich den Velos gleichgestellt, Schäden an Dritten übernimmt die private Haftpflichtversicherung. Die schnelleren E-Bikes bieten eine Tretunterstützung von mehr als 25km/h und bis 45km/h, sie gelten vor dem Gesetz als Motorfahrräder. Diese müssen somit mit einem Kontrollschild mit gültiger Versicherungsvignette und mit einer fix installierten Beleuchtung ausgestattet sein, für das Lenken ist ein Mofa-Ausweis nötig und es gilt Helmpflicht.

Tipps der AXA Unfallforschung und Prävention für sicheres Fahren mit dem E-Bike:

Bereiten Sie sich richtig vor

  • Entscheiden Sie sich für ein E-Bike, das Ihre Bedürfnisse deckt und Ihrem Fahrkönnen entspricht. Lassen Sie sich im Fachhandel beraten.
  • Überprüfen Sie regelmässig Bremsen, Reifen, Schaltung und Licht. Für mehr Sicherheit in Kurven ist beispielsweise der optimale Reifendruck entscheidend. Überprüfen Sie diesen regelmässig.

Machen Sie eine Probefahrt

  • E-Bikes stellen aufgrund der höheren Geschwindigkeit und des Mehrgewichts von Motor und Antrieb andere Anforderungen an Lenkerinnen und Lenker als Velos. Testen Sie vor der ersten Fahrt das Bremsverhalten in einer sicheren Umgebung. Erhöhen Sie dabei beispielsweise stufenweise die Bremsstärke bis hin zur Vollbremsung.

Nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer

  • Für viele Verkehrsteilnehmer sind die schnellen E-Bikes immer noch neu im Strassenverkehr und gewöhnungsbedürftig. Andere Verkehrsteilnehmende unterschätzen oftmals die Geschwindigkeit von E-Bikes. Fahren Sie deshalb zu Ihrem eigenen Schutz vorausschauend und eher defensiv.
  • Besondere Rücksicht gilt insbesondere bei Überholmanövern und Kreuzungen.

Tragen Sie einen Helm

  • Für schnelle E-Bikes (> 45km/h) ist das Tragen eines Helms obligatorisch. Doch auch für die langsameren Modelle ist ein Velohelm sehr empfehlenswert

(AXA Schweiz/mc/ps)

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