Bankiervereinigung stellt Bedingungen für Informationsaustausch

Basel – Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) ist bereit, mit der EU die Ausweitung der Zinsbesteuerung und einen automatischen Informationsaustausch (AIA) zu verhandeln. Sie stellt dazu aber Bedingungen. Dazu zählen eine «faire und tragfähige Regularisierung der Vergangenheit» und «keine weiteren Diskriminierungen beim Marktzutritt», teilte die Vereinigung am Freitag als Reaktion auf den Bericht der Expertengruppe Brunetti mit. Zudem fordert Swiss Banking eine Übergangsfrist über den 1. Januar 2015 hinaus, da die Schweiz ein Drittstaat ist.

Parallel zu den Verhandlungen mit der EU solle die Schweiz in der OECD versuchen, den globalen Standard für den AIA mitzugestalten. Dabei dürften anonyme Strukturen wie beispielsweise Trusts nicht ausgeklammert werden, fordert die Bankervereinigung. Dass verschiedene Standards entstünden, müsste aus Kosten-, Effizienz- und Wettbewerbsgründen «unter allen Umständen» verhindert werden, sagte SBVg-Präsident Patrick Odier auf Anfrage. Grundsätzlich sind für die Bankiervereinigung zwei Ziele prioritär: Rechtssicherheit für Kunden, Banken und Bankmitarbeitende sowie Ermöglichung von Wachstum, Wertschöpfung, damit Arbeitsplätze in der Schweiz erhalten und ausgebaut werden können.

Nach Ansicht von Michel Dérobert, Generaldirektor der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers, sind die Vorschläge der Expertengruppe Brunetti keine Kapitulation des Schweizer Finanzplatzes, da es sich um einen koordinierten Prozess handle. Dieser müsse überall durchgeführt werden. Die Schweiz solle aber auch nicht nachgeben, ohne etwas zu erhalten.

In die Offensive gehen
Der Verband der Schweizerischen Kantonalbanken (VSKB) sieht sich in seiner Strategie bestätigt. Der VSKB habe der Bankiervereinigung bereits vor geraumer Zeit vorgeschlagen, die Schweiz solle der EU den AIA aktiv anbieten, um gleichzeitig Fragen der Vergangenheit und den freien Marktzugang zu regeln, sagte Verbandsdirektor Hanspeter Hess auf Anfrage. Die Schweiz solle den AIA aber nicht früher oder – wie so oft – weitgehender anwenden, als die EU-Länder.

Auch für den Wirtschaftsdachverband Economiesuisse ist klar, dass sich die Schweiz dem AIA, der sich als Standard auf internationaler Ebene abzeichne, wahrscheinlich nicht entziehen kann, wie der stellvertretende Leiter Wettbewerb & Regulatorisches von Economiesuisse, Meinrad Vetter, sagte. «Wir müssen den Bericht noch analysieren, der sehr sorgfältig verfasst ist und eine Auslegeordnung macht», sagte Vetter. Der Bericht zeige viele offene Fragen auf, die noch gelöst werden müssten.

Dazu gehörten die Ausgestaltung und der Umfang des AIA sowie die Lösung der Altlasten aus der Vergangenheit. «Denn man kann keinen AIA machen, ohne dass die Vergangenheit gelöst ist», sagte Vetter. Zu definieren sei auch, mit wem man den AIA vereinbare. «Man kann keinen AIA machen mit Ländern, die keine Rechtsstaaten sind.» (awp/mc/cs)

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