BKW soll zu 34 bis 60% beim Kanton Bern bleiben

BKW soll zu 34 bis 60% beim Kanton Bern bleiben
BKW-Hauptsitz in Bern. (Foto: BKW)

Bern – Der Berner Regierungsrat als Mehrheitseigner der BKW hat das Beteiligungsgesetz für den Stromkonzern zu Handen des Parlamentes (Grosser Rat) verabschiedet. Dieses umschreibt die Beziehung zwischen dem Energie- und Infrastrukturunternehmen und dem Kanton. Nach einer kontrovers ausgefallenen Vernehmlassung hält der Regierungsrat an seiner ursprünglichen Version fest. Damit dürften für die Novembersession des bernischen Grossen Rates hitzige Debatten vorprogrammiert sein.

In dem neuen Gesetz soll unter anderem geregelt werden, ob der Kanton Bern Mehrheitsaktionär des Energiekonzerns BKW bleiben soll. Gemäss Vorschlag der Regierung soll der Kanton künftig mindestens eine Sperrminorität von 34% und höchstens 60% der BKW-Anteile halten. Heute sind gut 52% der BKW-Aktien im Besitz des Kantons Bern.

In der Vernehmlassung wurden sowohl eine zwingende Mehrheitsbeteiligung gefordert wie auch die Möglichkeit, sämtliche BKW-Aktien des Kantons verkaufen zu können. Der Regierungsrat halte nun aber an seiner ursprünglichen Vorlage fest, schreibt er. Damit erhalte der Kanton den nötigen Spielraum, um Aktienkäufe und -verkäufe zu tätigen, die im energie-, finanz- und wirtschaftspolitischen Interesse des Kantons lägen.

Aufspaltung abgelehnt
Auch eine Aufspaltung des Unternehmens in drei Teile wurde gefordert. Letzteres lehnt die Regierung ab, weil die BKW als Aktiengesellschaft den Bestimmungen des Obligationenrechts unterstehe und der Kanton dem Unternehmen eine Aufspaltung nicht per Gesetz vorschreiben könne.

SP und Gewerkschaften drohen bereits mit dem Referendum, sollte die Mehrheitsbeteiligung des Kantons an der BKW nicht gesetzlich festgeschrieben werden. Es dürfe nicht sein, dass der Kanton eines seiner grössten Unternehmen unkontrollierten Veränderungen im Aktionariat aussetze.

Das Kantonsparlament wird nun in einer ersten Lesung im November den Gesetzesentwurf der Regierung diskutieren. Eine zweite Lesung ist für März 2018 geplant.

Vorschläge für Minderheitsaktionäre «angemessen»
Bis das Gesetz definitiv verabschiedet ist, dürfte also noch viel Wasser die Aare hinunterfliessen, resümiert ZKB-Analyst Sven Bucher. Aus Sicht der Minderheitsaktionäre seien die aktuellen Vorschläge jedoch angemessen. Mit der über der aktuellen Quote liegenden Obergrenze habe man eine gewisse Flexibilität bei Kapitalerhöhungen oder Aktienrückkäufen. Und auch aufgrund der stark divergierenden Meinungen der einzelnen politischen Lager scheine eine solch breite Spannweite sinnvoll zu sein.

Der Analyst hebt insbesondere auch den Hinweis hervor, dass es sich bei der BKW um eine Aktiengesellschaft handle, die den Bestimmungen des Obligationenrechts unterliege, und dass nicht durch ein kantonales Gesetz Einfluss auf die Geschäftstätigkeit (beispielsweise Aufspaltung) genommen werden könne.

Die BKW-Aktie steht nach dieser Meldung nicht unter Strom. Im Gegenteil: um 10.20 Uhr büssen BKW Namen 0,8% auf 56,60 CHF ein, dies in einem um 0,32% sinkenden Gesamtmarkt (SPI). (awp/mc/upd/ps)

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