Blocher legt Beschwerde ein

Blocher legt Beschwerde ein

Christoph Blocher. (Foto: Das Schweizer Parlament)

Zürich – Das Zürcher Obergericht muss klären, ob die Hausdurchsuchung bei Nationalrat Christoph Blocher rechtmässig war. Blochers Anwalt Walter Hagger hat eine Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung vom 20. März eingereicht. Er bestätigte am Dienstag eine Meldung der NZZ. Beim Obergericht hiess es, die Beschwerde sei eingegangen.

Die Hausdurchsuchung an Blochers Firmensitz in Männedorf und an seinem Wohnsitz in Herrliberg war nach Ansicht von Hagger nicht rechtens gewesen, weil der Präsident des Nationalrates die Ermächtigung dazu nicht erteilt hatte. Im Parlamentsgesetz sei festgehalten, dass die Ermächtigung durch den Parlamentspräsidenten nötig ist, um Zwangsmassnahmen wie eine Hausdurchsuchung durchzuführen.

Nicht angebracht und unverhältnismässig?
Zudem war die Hausdurchsuchung nach Ansicht von Hagger nicht angebracht und unverhältnismässig. Sie sei nicht das geeignete Mittel um irgendwelche Inhalte von dreieinhalb Monate zurückliegenden Gesprächen zu eruieren, sagte Hagger.

Entscheid über Immunität
Blocher hält das Strafverfahren wegen Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses gegen sich für unzulässig, weil er als Parlamentarier Immunität geniesse. Die Vorwürfe stünden im Zusammenhang mit seiner Nationalratsfunktion.

Staatsanwaltschaft stellt Immunitätskommission Gesuch
Anderer Meinung ist die Zürcher Staatsanwaltschaft. Sie hat der nationalrätlichen Immunitätskommission am Dienstag ein Gesuch gestellt: Es sei festzustellen, dass sich im Zusammenhang mit der allfälligen Widerhandlung gegen das Bankengesetz im Fall Hildebrand für Nationalrat Christoph Blocher die Frage der Immunität nicht stellt. Das begründete Gesuch sei am Dienstagnachmittag per Fax und gleichzeitig auch per Post nach Bern geschickt worden, sagte Corinne Bouvard, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Parlamentsdienste haben den Erhalt des Gesuchs bestätigt.

Kommission untersucht zuerst, ob sich Immunitätsfrage überhaupt stellt
Die Immunitätskommission des Nationalrat wird sich an der Sitzung vom Mittwoch mit der Frage von Blochers Immunität im Zusammenhang mit dem Fall Hildebrand befassen. Zunächst geht es darum, ob sich die Immunitätsfrage überhaupt stellt. Falls dies bejaht wird, klärt die Kommission dann, ob Blochers Immunität aufgehoben werden soll. Die Zürcher Staatsanwaltschft ersucht in ihrem Eventualantrag, die Immunität sei aufzuheben. (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert