Bund aktualisiert Zweitwohnungsliste

Bund aktualisiert Zweitwohnungsliste
(Foto: zweitwohnungsinitiative.ch)

(Bild: zweitwohnungsinitiative.ch)

Ittigen – Rund sechzig Gemeinden werden aus der Verordnung über Zweitwohnungen gestrichen. Gut zwanzig Gemeinden haben den Nachweis erbracht, dass ihr Zweitwohnungsanteil unter 20 Prozent liegt und sie somit nicht mehr der Verordnung unterliegen. Vierzig Gemeinden werden aufgrund von Gemeindefusionen von der Zweitwohnungsliste gestrichen. Fünf Gemeinden werden aufgrund von Fusionen neu aufgeführt.

Zum zweiten Mal seit Inkrafttreten der Zweitwohnungsverordnung am 1. Januar 2013 passt der Bund die Liste im Anhang der Verordnung an. Der Anhang führt Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 Prozent am Gesamtbestand der Wohnungen auf. Diese Gemeinden dürfen keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligen, es sei denn, sie knüpfen die Baubewilligung an eine Bedingung, die sicherstellt, dass mit dem Bau touristisch genutzte Zweitwohnungen, so genannte «warme Betten», entstehen.

23 Gemeinden belegen Zweitwohnungsanteil von unter 20 %
Seit Mai 2013 konnten 23 Gemeinden, die bis anhin im Anhang aufgeführt waren, aufgrund eigener Erhebungen nachweisen, dass sie weniger als zwanzig Prozent Zweitwohnungen haben. Diese werden vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) daher aus dem Anhang der Zweitwohnungsverordnung gestrichen.

Es handelt sich dabei um Kandergrund (BE), Krattigen (BE), Lütschental (BE), Renan (BE), Haut-Vully (FR), La Roche (FR), Merishausen (SH), Wald (AR), Fürstenau (GR), Cama (GR), Soazza (GR), Iragna (TI), Lumino (TI), Mezzovico-Vira (TI), Monteceneri (TI), Origlio (TI), Paradiso (TI), Ponte Capriasca (TI), Tenero-Contra (TI), Faoug (VD), Grône (VS), Sembrancher (VS) und Vouvry (VS). Seit anfangs Jahr konnten damit insgesamt 40 Gemeinden nachweisen, dass ihr Zweitwohnungsanteil unter 20 Prozent liegt.

Rund 40 Gemeinden wurden gestrichen und umbenannt, weil sie fusioniert haben. Fünf Gemeinden, die ebenfalls aus Gemeindefusionen hervorgingen, sind neu in die Liste des Anhangs aufgenommen worden. Diese sind Nesslau (SG), Lumnezia (GR), Safiental (GR), Valsot (GR) und Terre di Pedemonte (TI). (ARE/mc/pg)

 

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