Bund erhält mehr Kompetenzen bei Beschaffung medizinischer Güter

Bund erhält mehr Kompetenzen bei Beschaffung medizinischer Güter

Bern – Der Bund nimmt bei der Beschaffung von medizinischen Gütern für den Schutz vor dem Coronavirus das Heft in die Hand. Betroffen sind beispielsweise Beatmungsgeräte, chirurgische Masken, Schutzausrüstung oder Schutzanzüge. Kantone müssen ihre Bestände neu melden.

Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden. Ziel ist, dem Bund mehr Kompetenzen zu geben, damit die Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern zur Bekämpfung von Sars-CoV-2 zu koordinieren. Die Verordnung zur Bekämpfung der Lungenkrankheit Covid-19 hat er angepasst. Die Neuerungen gelten ab Samstag um Mitternacht.

Geregelt hat der Bundesrat zudem, wie der Bund die Kantone und Organisationen wie das Schweizerische Rote Kreuz beim Kauf von wichtigen medizinischen Gütern unterstützen kann. Dies gilt für den Fall, dass der Bedarf über die normalen Kanäle nicht gedeckt werden kann. Das Material wird danach zentral zugeteilt.

Meldepflicht für Kantone
Die Kantone müssen dem Koordinierten Sanitätsdienst (KSD) ihre aktuellen Bestände an wichtigen medizinischen Gütern regelmässig übermitteln. Haben sie Bedarf, müssen sie den KSD um Zuteilung ersuchen. Das Material wird auf Grund der Versorgungslage und auch der aktuellen Fallzahlen an die Kantone ausgegeben.

Regelmässig melden müssen Kantone, Spitäler sowie Hersteller und Vertreiber von Arzneimitteln auch ihre Bestände bestimmter Arzneimittel. Zuständig für diese Meldungen ist der Fachbereich Heilmittel der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung.

Der Bundesrat kann gemäss der angepassten Covid-19-Verordnung Firmen verpflichten, wichtige medizinische Güter herzustellen, wenn die Versorgung sonst nicht gewährleistet werden kann. Firmen, die wegen der Umstellung oder der Priorität für solche Güter andere Aufträge nicht erfüllen können, kann der Bund mit Beiträgen unterstützen.

Exportkontrolle
Schutzausrüstungen – etwa Schutzbrillen, Masken oder Schutzkleidung sowie bestimmte Arzneimittel – werden einer Exportkontrolle unterstellt. Die Ausfuhr aus dem Zollgebiet wird bewilligt, wenn der inländische Bedarf gedeckt ist. Genannt werden unter anderem Gesundheitseinrichtungen, medizinisches Personal, Patienten und Rettungsorganisationen.

Eine Ausnahme gilt für die EU- und die Efta-Staaten. Aussenminister Ignazio Cassis erinnerte an die in Deutschland oder Frankreich blockierten und erst nach Interventionen seitens Bern freigegebenen Lieferungen an die Schweiz. Die Schweiz habe für eine Gleichbehandlung gesorgt, Die EU wolle nun nicht ausgeschlossen werden.

Innenminister Alain Berset gemahnte in Bern vor den Medien an die Verhältnismässigkeit: Ziel sei, nicht zu Requirierungen oder zu Exportverboten greifen zum müssen, ausser wenn es absolut nötig sei. Im Zentrum stehe die öffentliche Gesundheit.

Der Bundesrat will schliesslich auch den Zugang zu «neuen, vielversprechenden Therapien» gewährleisten und ebenso zu dringend benötigten Medizinprodukten. Er hat dafür eine Reihe von Ausnahmen zu bestehenden heilmittelrechtlichen Regelungen beschlossen. (awp/mc/pg)

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