Bundeshaus: Kommission für eine Akkreditierung der Lobbyisten

Bundeshaus: Kommission für eine Akkreditierung der Lobbyisten

Bern – Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will, dass sich die Interessenvertreterinnen und -vertreter, welche ständigen Zugang in das Parlamentsgebäude wollen, akkreditieren müssen. Bisher erhielten Lobbyisten und Lobbyistinnen Zugang in das Parlamentsgebäude, wenn sie von einem Ratsmitglied einen entsprechenden Badge erhalten haben.

​Die Kommission spricht sich mit 16 zu 6 Stimmen für eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Andrea Caroni (RL, AR) aus, welche die Interessenvertretung im Parlamentsgebäude neu regeln will ( 12.430 Klare Spielregeln und Transparenz für die Interessenvertretung im Bundeshaus ). Die heute durch die Ratsmitglieder abgegebenen Zutrittskarten für Lobbyisten sollen durch ein Akkreditierungssystem für Interessenvertreter abgelöst werden. Dabei sollen die Interessenvertreter Angaben über ihre Mandanten und Arbeitgeber machen sowie bestimmte Verhaltensregeln befolgen.

Lobbyismus in geregelte Bahnen lenken
Die Kommission anerkennt den Lobbyismus als legitimes Element einer funktionierenden Demokratie. Allerdings sollte er in geregelten Bahnen stattfinden und transparenter werden. Das heutige System, wonach Interessenvertreter im Schlepptau von Ratsmitgliedern Zutritt in das Parlamentsgebäude erhalten, bringt nicht nur den Lobbyismus, sondern auch das Parlament und seine Mitglieder in ein schiefes Licht. Die Funktionen eines Ratsmitglieds und eines Lobbyisten werden dadurch vermischt. Die Kommission hält fest, dass die neue Regelung jedenfalls nicht zu einer Zunahme der Gesamtzahl der Lobbyisten führen darf. Damit die Kommission die neuen Regelungen für die Lobbytätigkeit ausarbeiten kann, braucht sie die Zustimmung der Kommission des Ständerates.

Kommissionsminderheit sieht genügende Transparenz
Die Kommissionsminderheit bezweifelt, ob es möglich ist, brauchbare Kriterien für die Zulassung von Lobbyisten zu finden. Die Schaffung einer neuen Kategorie von zutrittsberechtigten Personen bringe die Gefahr mit sich, dass die Zahl der Lobbyisten im Bundeshaus weiter zunimmt. Die heute geltende Regelung, welche auf der Selbstverantwortung des einzelnen Ratsmitglieds für die Abgabe seiner zwei Gästekarten aufbaut, sei praktikabel und gewährleiste eine genügende Transparenz: Die Funktionen der Gäste müssen sowohl im Register als auch auf den Badges angegeben werden. (admin.ch/mc/ps)

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