Bundeshaushalt 2015 mit 2,3 Mrd Überschuss

Bundeshaushalt 2015 mit 2,3 Mrd Überschuss
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Bern – Der Bundesrat hat heute das Rechnungsergebnis 2015 zur Kenntnis genommen und den finanzpolitischen Rahmen für den nächsten Budgetprozess festgelegt. Der Bundeshaushalt schliesst das Jahr 2015 mit einem ordentlichen Überschuss von 2,3 Milliarden Franken ab. Budgetiert war ein Überschuss von 0,4 Milliarden Franken. Die Verbesserung ist auf die tieferen Ausgaben zurückzuführen. Im Vergleich zum Legislaturfinanzplan 2017–2019 haben sich die Haushaltsperspektiven leicht verbessert. In den Jahren 2018 und 2019 bestehen aber nach wie vor grosse  Fehlbeträge. 

Die Einnahmen entsprechen annähernd dem Budgetwert (+54 Mio.). Als Folge der Frankenaufwertung und des gebremsten Wirtschaftswachstums liegen die Mehrwertsteuereinnahmen zwar 1,3 Milliarden unter Budget. Umgekehrt resultierten aber bei der Verrechnungssteuer gleich hohe Mehreinnahmen. Weiter schliesst auch die Mineralölsteuer infolge des rückläufigen Tanktourismus unter Budget ab (-0,3 Mrd.). Auf der Ausgabenseite sind die Budgetunterschreitungen mit 1,9 Milliarden oder 2,8 Prozent über dem Erfahrungswert (10-jähriger Durchschnitt 1,8 %). Die Ursachen dafür liegen hauptsächlich im Minderbedarf für die Passivzinsen (-0,5 Mrd.) und die EUForschungsprogramme (-0,3 Mrd.) sowie bei den von der MWST-Entwicklung abhängenden Leistungen an die IV (-0,2 Mrd.) und den MWST-Anteilen für AHV und IV (-0,2 Mrd.). Gegenüber dem Vorjahr sind die Einnahmen deutlich stärker angestiegen als die Ausgaben (5,8 % bzw. 1,9 %). Der Einnahmenzuwachs geht zur Hauptsache auf die direkte Bundessteuer (12,0 %) und die Verrechnungssteuer (17,5 %) zurück.

Bruttoschulden gingen zurück
Die Bruttoschulden gingen im vergangenen Jahr um 5,0 Milliarden auf 103,8 Milliarden zurück. Der Grund ist neben dem Überschuss der geringere Fremdmittelbedarf. In den letzten 10 Jahren konnten die Bundesschulden von 130 auf 104 Milliarden abgebaut werden. Die Zinsausgaben nahmen von jährlich 4 auf 1,4 Milliarden ab. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung zudem den Rahmen für den neuen Budgetierungs- und Finanzplanungsprozess festgelegt. Ausgangspunkt war der Legislaturfinanzplan 2017–2019, der unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnisses 2015, der neuen volkswirtschaftlichen Eckwerte und der Beschlüsse von Bundesrat und Parlament aktualisiert worden ist. Insgesamt haben sich die Haushaltsperspektiven leicht verbessert. Allerdings ist nach wie vor mit grossen Defiziten zu rechnen, und die Vorgaben der Schuldenbremse werden in den Jahren 2018 und 2019 weiterhin nicht erfüllt: Während im Voranschlagsjahr 2017 ein kleiner struktureller Überschuss im Umfang von 50 Millionen resultiert, belaufen sich die Fehlbeträge in den Folgejahren auf rund 500 Millionen.

Strukturelle Ergebnisse verbessert
Die Verbesserung der strukturellen Ergebnisse gegenüber dem Legislaturfinanzplan 2017- 2019 beläuft sich auf rund 300 Millionen pro Jahr. Sie ist insbesondere zurückzuführen auf Schätzkorrekturen bei der Verrechnungssteuer, die tieferen Zinsen und den Verzicht auf die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III. Dank der damit verbundenen Entlastung des Haushalts im Umfang von 550 Millionen (2017) bis 800 Millionen (2019) können die ansteigenden Migrationsausgaben kompensiert werden, die um bis zu 450 Millionen nach oben korrigiert wurden (Annahme 2015/2016: je 40‘000 statt je 30‘000 Asylgesuche). Angesichts der strukturellen Defizite im Finanzplan bleibt die vom Bundesrat beschlossene Sanierungsstrategie notwendig. Diese besteht darin, die im Voranschlag 2016 vorgenommenen Kürzungen sowie das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 integral umzusetzen. Zudem gilt es, Mehrbelastungen soweit wie möglich zu verhindern. Dazu muss namentlich beim Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF), bei der Reform der Altersvorsorge 2020, bei der Unternehmenssteuerreform III und beim Zahlungsrahmen der Armee die vom Bundesrat vorgegebene Linie eingehalten werden. Der Bundesrat will zudem prüfen, wie der Bundeshaushalt längerfristig entlastet werden kann, auch bei den gebundenen Ausgaben. Das EFD wird ihm dazu bis im Frühling einen Vorgehensvorschlag zu unterbreiten.

Sanierungsstrategie bleibt notwendig
Angesichts der strukturellen Defizite im Finanzplan bleibt die vom Bundesrat beschlossene Sanierungsstrategie notwendig. Diese besteht darin, die im Voranschlag 2016 vorgenommenen Kürzungen sowie das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 integral umzusetzen. Zudem gilt es, Mehrbelastungen soweit wie möglich zu verhindern. Dazu muss namentlich beim Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF), bei der Reform der Altersvorsorge 2020, bei der Unternehmenssteuerreform III und beim Zahlungsrahmen der Armee die vom Bundesrat vorgegebene Linie eingehalten werden. Der Bundesrat will zudem prüfen, wie der Bundeshaushalt längerfristig entlastet werden kann, auch bei den gebundenen Ausgaben. Das EFD wird ihm dazu bis im Frühling einen Vorgehensvorschlag zu unterbreiten. (EFV/mc/cs)

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