Bankgeheimnis: Verhandlungen zum Informationsaustausch können beginnen

Bankgeheimnis: Verhandlungen zum Informationsaustausch können beginnen
Alt-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. (Foto: admin.ch)

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. (Foto: admin.ch)

Bern – Die Verhandlungen zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit der EU und anderen Ländern können beginnen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die definitiven Verhandlungsmandate beschlossen. Die Verhandlungen mit den Partnerstaaten würden «demnächst» beginnen, schreibt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD). Die Entwürfe für die Verhandlungsmandate hatte der Bundesrat im Mai verabschiedet. In den vergangenen Monaten wurden die zuständigen Parlamentskommissionen und die Kantone konsultiert.

In den Verhandlungen mit der EU und den EU-Mitgliedstaaten will der Bundesrat Fragen der Vergangenheitsregularisierung und des Marktzutritts für Banken thematisieren und entsprechende Lösungen fordern.

Verhandeln will der Bundesrat ausserdem mit den USA, die mit dem Steuergesetz FATCA bereits einen einseitigen Informationsfluss durchgesetzt haben. Beim Abkommen zur Umsetzung von FATCA hatte die Schweiz auf das Modell 2 gesetzt, weil das Modell 1 ohne vorgängigen Paradigmenwechsel in der Schweiz nicht möglich war und die Umsetzung eilte.

Austausch zwischen den Behörden
Nun will der Bundesrat über einen Wechsel zum Modell 1 verhandeln. Mit diesem fliessen die Daten direkt zwischen den Steuerbehörden. Beim Modell 2 liefern die Banken bestimmte Informationen zu US-Konten den US-Behörden, die dann via Amtshilfe an die gewünschten Kundendaten gelangen können.

Verhandeln will der Bundesrat auch mit weiteren ausgewählten Ländern. In einer ersten Phase sollen Staaten in Betracht gezogen werden, mit denen die Schweiz enge wirtschaftliche und politische Beziehungen pflegt und die ihren Steuerpflichtigen eine genügende Regularisierungsmöglichkeit bereitstellen, wie das EFD schreibt.

Erster Datenaustausch frühestens 2018
Ein erster automatischer Datenaustausch findet frühestens im Jahr 2018 statt. Die Schweiz habe in einem Schreiben an das Global Forum für Transparenz und Informationsaustausch in Steuersachen die Absicht bekräftigt, die gesetzliche Basis für den automatischen Informationsaustausch zeitgerecht einzuführen, schreibt das EFD.

Demnach würden die Schweizer Banken 2017 mit der Erhebung von Kontodaten ausländischer Steuerpflichtiger beginnen, und ein erster Datenaustausch könnte 2018 stattfinden. Dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass das Parlament und allenfalls die Stimmberechtigten die nötigen Gesetze und Abkommen rechtzeitig genehmigen. Eine Gruppe von über 40 Staaten hat laut EFD angekündigt, bereits 2016 mit der Erhebung der Daten zu beginnen und diese 2017 erstmals auszutauschen.

Grundsatzentscheid im vergangenen Jahr
Dass die Schweiz das Bankgeheimnis gegenüber anderen Staaten aufgeben und beim automatischen Informationsaustausch mitmachen soll, hatte der Bundesrat bereits vergangenen Sommer im Grundsatz entschieden. Im Herbst kündigte er an, dass er mit den wichtigsten Partnerländern darüber verhandeln werde, wenn ein international anerkannter Standard vorliege.

Dieser Standard liegt in der Zwischenzeit vor. Mit frühzeitigen Verhandlungen will der Bundesrat nicht zuletzt verhindern, dass die Schweiz auf einer schwarzen Liste landet. Das Global Forum werde im Herbst zwei Listen erstellen, hatte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf im Mai gesagt. Eine Liste mit jenen Ländern, die sich zum automatischen Austausch bekannt hätten, und eine mit den anderen.

Der Bundesrat betont, das inländische Bankgeheimnis werde durch die Umsetzung des neuen globalen Standards nicht tangiert. (awp/mc/pg)

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