Bundesrat bewilligt Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe

Bundesrat bewilligt Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe

Corina Casanova, Bundeskanzlerin (Foto: admin.ch)

Bern – An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die Gesuche aus zwölf Kantonen für die Durchführung von Versuchen mit der elektronischen Stimmabgabe für eine maximale Zeitspanne von zwei Jahren bewilligt. Die Grundbewilligung des Bundesrates erlaubt es den Kantonen, den elektronischen Kanal unter festgelegten Bedingungen anlässlich eidgenössischer Abstimmungen während der erwähnten Periode einzusetzen.

Im Rahmen des sogenannten Zulassungsverfahren wird die Bundeskanzlei künftig vor jedem Urnengang überprüfen, dass die vom Bundesrat definierten Bedingungen immer noch erfüllt sind. Bei einer Ausdehnung auf Inlandschweizer Gemeinden bzw. bei einer Änderung der eingesetzten Systeme werden die Kantone ein Gesuch für eine neue Grundbewilligung einreichen müssen.

Zugelassenes Elektorat
Gemäss den aktuellen Angaben sollen rund 169’000 Stimmberechtigte zu den Versuchen mit der elektronischen Stimmabgabe zugelassen werden. Die Kantone Genf und Neuenburg lassen neben ihren Auslandschweizerinnen und -schweizern auch Inlandschweizer Stimmberechtigte (etwa 71 000 im Kanton Genf bzw. 21 000 im Kanton Neuenburg) zu den Versuchen zu. Die anderen zehn Kantone (Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St.Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau) beschränken sich auf Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Das Total entspricht bei etwa 5’180’000 Stimmberechtigten ca. 3.3% aller gesamtschweizerisch Stimmberechtigten oder rund einem Drittel dessen, was die Verordnung über die politischen Rechte (VPR) als Maximum zulässt. (bk.admin/mc/cs)

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