Bundesrat fordert von Telekomfirmen mehr Transparenz

Bundesrat fordert von Telekomfirmen mehr Transparenz
Swisscom Business Park Köniz BE. (Foto: Swisscom)

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Bern – Der Bundesrat verschärft die Vorschriften für Telekomunternehmen, was deren Preisgestaltung angeht. So müsse bei den sogenannten Mehrwertdiensten (zum Beispiel 0900er-Nummern) der Preis «klar und in unmittelbarer Nähe» bei der Stelle angezeigt werden, an der die Konsumenten zur Annahme des Angebots im Internet klicken müssen, teilt die Bundesverwaltung am Mittwoch mit.

Ausserdem wird den Telekomfirmen bei diesen Angeboten verboten, Zusatzkosten etwa für die Verbindungsherstellung oder die Dauer der Verbindung zu verlangen. Dies gelte insbesondere auch für die 0800er-Nummern, die damit laut dem Bundesrat wirklich kostenlos werden.

Neuerungen gibt es auch bei der Preistransparenz bei Anrufen in unternehmensweite Fernmeldenetze (058er-Nummern). Bei der Verbindungsherstellung müssten die Kunden künftig kostenlos darauf hingewiesen werden, wenn höhere Tarife verlangt würden als für normale Anrufe, heisst es in der Mitteilung weiter.

Swisscom muss mehr liefern
Von der Swisscom verlangt der Bundesrat ausserdem mehr Tempo in der Internetgrundversorgung. Neu müsse eine Downloadrate von 2000 Kilobits/Sekunde (kbit/s) und eine Uploadrate von 200 kbit/s garantiert werden. Dies entspricht einer Verdoppelung gegenüber den heutigen Mininmalwerten. Der Höchstbetrag von 55 CHF pro Monat bleibe dabei unverändert, wie der Bundesrat festhält.

Neu erliess der Bundesrats zudem eine separate Verordnung zur Verwaltung der Internet-Domains. Und dem Bundesamt für Kommunikation wird erlaubt, dass es Nutzer und Installateure zur Kasse bittet, wenn es Störungen im Netz aufspüren muss. Zunehmend seien solche Störungen auf unsachgemässe Montage von Geräten oder defekte Apparate zurückzuführen, heisst es zur Begründung.

Domainname «.swiss» wird ab 2015 verfügbar sein
Im Laufe des Jahres 2015 an wird es in der Schweiz Internetadressen mit der Endung .swiss geben. Benutzt werden darf der neue Domain-Name allerdings nur von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder mit einem besonders engen Bezug zum Land. Der Bundesrat änderte am Mittwoch die Verordnung über die Internet-Domains (VID) per 1. Juli 2015. Beantragt werden können .swiss-Adressen beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) – der Bund wurde von der weltweit für das System der Namensgebung verantwortlichen ICANN mit der Verwaltung des Namens beauftragt. (awp/mc/pg)

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