Bundesrat verabschiedet Gesetzesentwurf über Potentatengelder

Bundesrat verabschiedet Gesetzesentwurf über Potentatengelder
Bundesrat Didier Burkhalter, Vorsteher EDA. (Foto: admin.ch)

Bundesrat Didier Burkhalter, Vorsteher EDA (Foto: admin.ch)

Bern – Der Bundesrat hat heute die Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG) verabschiedet. Der Gesetzesentwurf übernimmt bereits bestehende gesetzliche Grundlagen sowie die bisherige Praxis und regelt sie in einem einzigen Erlass. Parallel zu den Gesetzgebungsarbeiten hat der Bundesrat seine Bemühungen intensiviert, die internationale Zusammenarbeit zur Rückführung von Potentatengeldern effizienter zu gestalten.

Im Zusammenhang mit den Ereignissen des Arabischen Frühlings erliess der Bundesrat Anfang 2011 mehrere direkt auf die Bundesverfassung gestützte Vermögenssperren gegen politisch exponierte Personen. Im März 2011 nahmen die Eidgenössischen Räte eine Motion an, die den Bundesrat verpflichtet, für derartige Vermögenssperren eine formelle gesetzliche Grundlage zu schaffen. Der Bundesrat erteilte daraufhin dem EDA den Auftrag zur Erarbeitung einer entsprechenden Vorlage. Im Mai 2013 wurde die Vernehmlassung zum Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (SRVG) eröffnet.

Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von Potentatengeldern umfassend geregelt
Der Gesetzesentwurf regelt die Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von Potentatengeldern umfassend und bildet damit die bisherige Praxis der Schweiz in diesem Bereich ab. Er findet Anwendung in Fällen, in denen sich führende Persönlichkeiten unrechtmässig bereichern, indem sie sich durch Korruption oder andere Verbrechen Vermögenswerte aneignen und auf ausländischen Finanzplätzen beiseite schaffen. Der Entwurf enthält Bestimmungen zur vorsorglichen Sperrung von Vermögenswerten von politisch exponierten Personen zu Sicherungszwecken. Er hält fest, unter welchen Voraussetzungen Potentatengelder im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens gerichtlich eingezogen werden können, und nach welchen Grundsätzen eingezogene Vermögenswerte an die Herkunftsstaaten zurückgeführt werden. Schliesslich sieht der Entwurf auch die Möglichkeit gezielter Massnahmen vor, um den Herkunftsstaat in seinen Bemühungen um Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte zu unterstützen. Zudem verankert der Entwurf zwei Weiterentwicklungen der Praxis, um konkreten Erfahrungen Rechnung zu tragen. Der Gesetzesentwurf wurde in verschiedenen Punkten erheblich überarbeitet, um den Rückmeldungen aus der Vernehmlassung Rechnung zu tragen. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung der Meldepflicht betreffend gesperrte Vermögenswerte (Schaffung eines sogenannten „Guichet Unique“ bei der Meldestelle für die Geldwäscherei MROS) sowie die Informationsweitergabe ans Ausland.

Gesetz soll Rechtssicherheit und Transparenz erhöhen
Mit dem SRVG wird neu eine formell-gesetzliche Grundlage für den Umgang des Bundesrats mit Potentatengelderfällen geschaffen. Das Gesetz stärkt die demokratische Legitimation der Politik des Bundesrats auf diesem Gebiet. Der neue Erlass zählt auf, welche Voraussetzungen für die Anordnung einer Vermögenssperrung erfüllt sein müssen, und kommt damit Forderungen aus dem Parlament und von weiteren Kreisen nach. Das Gesetz erhöht die Rechtssicherheit und die Transparenz des staatlichen Handelns. Nachdem die auf die Verfassung gestützten Vermögenssperrungen gegen Personen aus dem Umfeld der gestürzten Präsidenten Ben Ali (Tunesien) und Mubarak (Ägypten) im Januar 2014 verlängert wurden, ist der Bundesrat gemäss geltendem Recht verpflichtet, die Botschaft zum SRVG noch vor der Sommerpause an die Eidgenössischen Räte zu überweisen.

Verbesserte internationale Koordination
Parallel zu den Gesetzgebungsarbeiten hat der Bundesrat seine Bemühungen zugunsten einer verbesserten internationalen Koordination in Potentatengelderfällen intensiviert. Die Schweiz hat auf diesem Gebiet im Verlauf der vergangenen 25 Jahre viel Erfahrung gesammelt. Diesen Vorteil will sie nutzen, um künftige Standards der Zusammenarbeit unter Finanzplätzen auf dem Gebiet der Rückgabe von Potentatengeldern mitzugestalten und die Arbeit effizienter zu gestalten. Sie stützt sich dabei auf zwei UNO-Mandate aus dem Jahr 2013, die massgeblich auf ihre Anregung zurückgehen. Erste Leitlinien wurden im Rahmen eines internationalen Expertenseminars entwickelt, das die Schweiz zusammen mit ihren Partnern des International Centre for Asset Recovery (ICAR) sowie der Stolen Asset Recovery (StAR) Initiative der Weltbank vom 26. – 28. Januar 2014 in Lausanne durchgeführt hat.  Der Bundesrat hat neben dem Gesetz auch eine Strategie der Schweiz zur Sperrung, Einziehung und Rückführung von Potentatengeldern („Asset Recovery“) gutgeheissen. Sie richtet sich an die mit Potentatengeldern befassten Verwaltungsstellen und dient der optimalen Koordination der Schweizer Behörden. (eda/mc/cs)

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