Bundesrat hält an Plänen zur Reform der Altersvorsorge fest

Bundesrat hält an Plänen zur Reform der Altersvorsorge fest
(Foto: eyetronic - Fotolia.com)

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Bern – Der Bundesrat hält trotz Kritik in der Vernehmlassung an seinen Plänen zur Reform der Altersvorsorge fest. In einigen Punkten hat er jedoch Anpassungen vorgenommen. Die Botschaft zur grossen Reform soll im Herbst vorliegen. An den zentralen Elementen der Pläne hält der Bundesrat fest: Das Frauenrentenalter soll auf 65 Jahre erhöht, der Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge gesenkt werden, und für die AHV ist eine Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer geplant.

Die Mehrwertsteuer soll jedoch um maximal 1,5 statt 2 Prozentpunkte erhöht werden. Hier ist der Bundesrat nach der Vernehmlassung den bürgerlichen Parteien und den Wirtschaftsverbänden entgegen gekommen. Weiter soll der Ertrag des bereits bestehenden Mehrwertsteuerprozents vollständig an die AHV gehen und nicht mehr zwischen AHV und Bund aufgeteilt werden. Dafür soll der Bundesanteil an den Ausgaben der AHV entsprechend gesenkt werden.

Verzicht auf Koordinationsabzug
Schliesslich will der Bundesrat auf den Koordinationsabzug in der obligatorischen beruflichen Vorsorge verzichten. Der Abzug legt fest, ab welcher Höhe Löhne obligatorisch versichert sind. Heute entspricht der Abzug sieben Achteln der maximalen Altersrente der AHV.

In seinem Vernehmlassungsprojekt hatte der Bundesrat geplant, den Abzug so zu ändern, dass die Vorsorge von Personen mit tiefen Einkommen, Teilzeitpensen oder mehreren Arbeitgebern verbessert wird. Nun will er ganz auf den Abzug verzichten. Damit wären alle Löhne versichert, die über einer bestimmten Eintrittsschwelle liegen. In der Vernehmlassungsvorlage hatte der Bundesrat die Schwelle bei 14’000 CHF festgelegt.

Mit der neuen Regelung müssten Personen mit einem Jahreseinkommen von 50’000 CHF auf dem gesamten Betrag Pensionskassenbeiträge bezahlen und nicht mehr nur auf 25’000 CHF wie heute. Der Verzicht auf den Koordinationsabzug vereinfache die zweite Säule, schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Gleichzeitig würden die Altersgutschriftensätze gesenkt. Damit bleibe das Leistungsniveau erhalten.

«Im Grundsatz gut aufgenommen»
Die Pläne werden nun in eine Gesetzesvorlage gegossen. Der Bundesrat hat Innenminister Alain Berset am Mittwoch beauftragt, bis im Herbst die Botschaft zur Reform vorzulegen. Das Reformprojekt «Altersvorsorge 2020» sei in der Vernehmlassung auf breites Interesse gestossen und im Grundsatz gut aufgenommen worden, hält er fest. Über die Notwendigkeit und die Zielsetzung der Reform herrsche weitestgehend Konsens.

Das Ziel ist es, das Niveau der Altersrenten zu erhalten und die Finanzierung der Altersvorsorge zu sichern. Zu diesem Zweck will der Bundesrat die erste und die zweite Säule gleichzeitig reformieren. In der Vernehmlassung gingen die Meinungen teilweise weit auseinander.

Von linker Seite wurde insbesondere die Erhöhung des Frauenrentenalters und die Senkung des Umwandlungssatzes kritisiert, von rechter die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Allenfalls würden sie eine Erhöhung von einem Prozent mittragen, liessen die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände verlauten. Weiter gab es Forderungen, das Paket in «verdaubare Portionen» aufzuteilen. (awp/mc/pg)

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