Bundesrat hat Grundlagen für AIA an Parlament weitergeleitet

Bundesrat hat Grundlagen für AIA an Parlament weitergeleitet
Alt-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. (Foto: admin.ch)

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin EFD. (Foto: admin.ch)

Bern – Für ausländische Steuersünder gilt das Bankgeheimnis in der Schweiz wohl nicht mehr lange. Der Bundesrat hat am Freitag die Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch ans Parlament geleitet. Er will zudem neue Sorgfaltspflichten für Banken einführen.

Die Sorgfaltspflichten sollen verhindern, dass Banken unversteuerte Gelder annehmen. Der Bundesrat hatte die Massnahme bereits Ende 2012 angekündigt. Ein Jahr später beschloss er, vorläufig darauf zu verzichten. In der Zwischenzeit hatte sich die Schweiz zum automatischen Informationsaustausch (AIA) bekannt.

Über neue Sorgfaltspflichten wolle er erst wieder diskutieren, wenn mit den wichtigsten Partnerstaaten Abkommen für den automatischen Informationsaustausch existierten, teilte der Bundesrat Ende 2013 mit.

Abkommen mit der EU im Mai unterzeichnet
Dies ist nun der Fall: Im Mai haben die Schweiz und die EU ein Abkommen für die Einführung des automatischen Informationsaustauschs unterzeichnet. Ab 2018 sollen zwischen der Schweiz und den 28 EU-Staaten Steuerdaten ausgetauscht werden.

Die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung hat der Bundesrat am Freitag ans Parlament geleitet. Die Chancen für den AIA stehen gut: Mit Ausnahme der SVP hatten sich in der Vernehmlassung alle grossen Parteien dafür ausgesprochen.

Strengere Regeln für ausländische Kunden
Der Bundesrat will nun dafür sorgen, dass auch für Kunden aus Ländern, mit welchen die Schweiz nicht automatisch Informationen austauscht, strengere Regeln gelten. Gegenüber jenen Kunden sollen die Banken besondere Sorgfaltspflichten erfüllen müssen.

Sie sollen bei der Annahme von Vermögenswerten mittels einer risikobasierten Prüfung feststellen, ob diese versteuert sind. Die Einzelheiten der risikobasierten Prüfung wären durch die Aufsichtsbehörden und die anerkannte Selbstregulierung festzusetzen.

Geschäftsbeziehung ablehnen
Muss eine Bank aufgrund einer solchen Prüfung annehmen, dass ihr ein Kunde nicht versteuerte Vermögenswerte anbietet, so hat sie bei Neukunden die Geschäftsbeziehung abzulehnen. Bei bestehenden Kunden legt ein Angebot unversteuerter Vermögenswerte den Verdacht nahe, dass auch die bereits bei der Bank liegenden Vermögenswerte des Kunden nicht versteuert sind. Die Bank müsste in diesem Fall die Steuerkonformität auch für diese Vermögenswerte abklären.

Führt die Abklärung zur Annahme, dass tatsächlich nicht versteuerte Vermögenswerte vorliegen, so hat der Kunde der Bank die Steuerkonformität innert angemessener Frist nachzuweisen oder seine Situation zu regularisieren. Gelingt dies dem Kunden nicht fristgemäss, muss die Bank die Geschäftsbeziehung auflösen. Eine Ausnahme sieht der Bundesrat vor, wenn dem Kunden «nicht zumutbare Nachteile» drohen.

Nicht für EU- und US-Kunden
Sowohl für Kunden aus der EU als auch für jene aus den USA müssten die Sorgfaltspflichten nicht erfüllt werden, da das FACTA-Abkommen mit den USA faktisch auch einen automatischen Informationsaustausch enthält. Ausserdem gälten die Sorgfaltspflichten nicht gegenüber Kunden, die in der Schweiz steuerlich ansässig sind.

In der Vernehmlassung waren die Vorschläge des Bundesrates auf Kritik gestossen. Die bürgerlichen Parteien und der Wirtschaftsdachverband economiesuisse forderten damals einen Marschhalt, allerdings nicht zuletzt mit Blick auf den angekündigten automatischen Informationsaustausch. Dieser mache die Sorgfaltspflichten obsolet, befanden die Gegner.

Auch spontaner Informationsaustausch
Zum automatischen Informationsaustausch schickt der Bundesrat zwei Botschaften ans Parlament: Die Botschaft über das multilaterale Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen sowie die Botschaft über die Gesetzesgrundlagen, die für die Umsetzung des AIA-Standards notwendig sind.

Neben dem automatischen Informationsaustausch ist auch ein spontaner Informationsaustausch vorgesehen. Heute liefert die Schweiz anderen Staaten Informationen über Steuersünder ausschliesslich auf deren Ersuchen hin. Geht es nach dem Bundesrat, werden die Steuerbehörden künftig von sich aus aktiv, wenn sie auf etwas stossen, das einen anderen Staat interessieren dürfte. (awp/mc/ps)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert