Bundesrat hebt die letzten Corona-Massnahmen auf den 1. April auf

Bundesrat hebt die letzten Corona-Massnahmen auf den 1. April auf
Gesundheitsminister Alain Berset. (Screenshot)

Bern – Wie erwartet hat der Bundesrat die letzten Corona-Schutzmassnahmen aufgehoben. Bereits am Freitag (1. April) fallen die Isolationspflicht für Infizierte sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Trotzdem betonte Gesundheitsminister Berset: «Die Krise ist noch nicht vorbei.»

«Ich glaube, nach zwei Jahren im Krisenmodus ist es nun wirklich an der Zeit, um die Massnahmen zu beenden», sagte Alain Berset am Mittwoch vor den Medien in Bern. Die Situation sei im Moment gut. Das liege daran, dass es eine hohe Immunität in der Bevölkerung gebe – weil sich die Leute impfen liessen, aber auch, weil sie sich unkontrolliert angesteckt hätten.

Dank der hohen Immunisierung sei es in den vergangenen Wochen zu keinem markanten Anstieg von Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen gekommen. «Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit ist in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich», heisst es im Communiqué des Bundesrats.

Künftig saisonale Corona-Wellen
Eine generelle Entwarnung gibt es jedoch nicht. «Die Krise ist nicht vorbei», sagte Berset, «aber die schlimme Phase ist vorbei». Der weitere Verlauf der Pandemie lasse sich nicht zuverlässig abschätzen. Das Coronavirus werde höchstwahrscheinlich nicht verschwinden, sondern endemisch werden. Es sei damit zu rechnen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen komme.

Auf eine Journalistenfrage nach Empfehlungen für erkrankte Schülerinnen und Schüler sagte Patrick Mathys, Leiter der Sektion Krisenbewältigung im Bundesamt für Gesundheit (BAG): «Solange Symptome da sind, gehört man weder an eine Schule noch an den Arbeitsplatz noch an die Öffentlichkeit.» Wer Symptome hat, kann sich weiterhin kostenlos testen lassen.

Covid-App wird deaktiviert
Konkret hat die Regierung am Mittwoch beschlossen, die Isolationspflicht für Infizierte sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen aufzuheben. Ferner wird die Covid-App vorübergehend deaktiviert.

Damit kehrt die Schweiz zur sogenannt «normalen Lage» gemäss Epidemiengesetz zurück. Und dabei will sie laut Berset auch bleiben. Bisher galt die besondere Lage. Diese bot auch die Grundlage für das Covid-Zertifikat. Dieses könnte also höchstens dann wieder eingeführt werden, falls der Bundesrat entgegen seinen Plänen doch wieder die besondere Lage ausrufen sollte.

Bis im Frühling 2023 ist nun laut Bundesrat eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Strukturen müssen soweit erhalten bleiben, dass Bund und Kantone schnell auf neue Entwicklungen reagieren können. Dies gelte vor allem für Testen, Impfen, Kontaktverfolgung, Überwachung und Meldepflicht der Spitäler, hiess es.

Kantone sind verantwortlich
Für die Ziele und genauen Aufgaben dieser Phase hat der Bundesrat ein Grundlagenpapier erarbeitet. Das Dokument geht bis zum 22. April in die Konsultation bei Kantonen, Sozialpartnern und den Parlamentskommissionen.

Mit der normalen Lage liegt die Hauptverantwortung für die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung ab April wieder bei den Kantonen. So sieht es das Epidemiengesetz vor, welches das Stimmvolk 2013 angenommen hat. (awp/mc/pg)

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