Bundesrat konkretisiert Umsetzung der OECD-Mindeststeuer

Bundesrat konkretisiert Umsetzung der OECD-Mindeststeuer
Finanzministerin Karin Keller-Sutter. (Foto: EFD)

Bern – Zur Erhebung der globalen Mindeststeuer für grosse internationale Konzerne in der Schweiz plant der Bundesrat einen sogenannten One-Stop-Shop: Die wirtschaftlich bedeutendste Einheit einer Unternehmensgruppe soll in ihrem Kanton die Steuer für sämtliche Einheiten in der Schweiz entrichten.

Die Landesregierung hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu weiteren Bestimmungen der Verordnung eröffnet, mit der die globale Mindeststeuer von 15 Prozent in der Schweiz temporär umgesetzt werden soll. In der Schweiz wird hierfür eine neue Ergänzungssteuer eingeführt.

Administrativer Aufwand soll minimiert werden
Gemäss Mitteilung des Bundesrats überweist der Kanton dem Bund und jenen Kantonen, die weitere Geschäftseinheiten derselben Unternehmensgruppe beheimaten, deren Anteil an den Einnahmen der Ergänzungssteuer. Damit soll laut der Landesregierung der administrative Aufwand minimiert werden.

Das Verfahren soll gemäss Verordnungsentwurf elektronisch auf einem Portal erfolgen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und die betroffenen Kantone erhalten Zugriff zu diesem Portal. Das Rechtsmittelverfahren sieht vor, dass Beschwerden zur Veranlagung direkt an das Bundesverwaltungsgericht zu richten sind.

Zeitplan unverändert
Voraussetzung für die Einführung der OECD-Mindeststeuer ist ein Ja von Volk und Ständen am 18. Juni. Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt dann über die dafür nötige verfassungsrechtliche Grundlage ab.

Am bisherigen Zeitplan wird festgehalten. Die Mindeststeuerverordnung soll voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten, wie der Bundesrat schreibt. Vor dem definitiven Entscheid werde er den Umsetzungsstand in anderen Staaten prüfen.

Aus Sicht des Bundesrats ist ein gleichzeitiges Inkrafttreten der Mindestbesteuerung namentlich mit der EU anzustreben. Die EU-Finanzminister hatten sich im vergangenen Dezember auf die Mindestbesteuerung geeinigt. Die Mitgliedstaaten müssen diese bis Ende 2023 in nationales Recht umgesetzt haben. (awp/mc/pg)

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