Bundesrat kürzt Kontingente für Fachkräfte aus Drittstaaten

Bundesrat kürzt Kontingente für Fachkräfte aus Drittstaaten

Justizministerin Simonetta Sommaruga. (Foto: admin.ch)

Bern – Nächstes Jahr können Schweizer Unternehmen weniger Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU und EFTA rekrutieren als im laufenden Jahr. Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, die Höchstzahlen für 2015 gegenüber dem Niveau von 2014 deutlich zu senken.

Es ist das erste Mal seit vier Jahren, dass die Regierung die Kontingente anpasst. Nicht zufällig, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga vor den Medien in Bern erklärte. Nach dem Ja zur Zuwanderungsinitiative im Februar habe der Bundesrat das Signal der Bevölkerung erkannt.

Zudem präsentiere sich die Weltwirtschaftslage unsicher, im EU-Raum herrsche Skepsis. «Auch die Wachstumsprognose für Schweiz hat sich verlangsamt», erklärte Sommaruga die Massnahme. Deshalb setze der Bundesrat dort ein Zeichen, wo er schon heute handeln könne: bei der Kontingentierung von Fachkräften aus Drittstaaten.

Mehr inländisches Personal fördern
Die Kürzung sei auch eine Aufforderung an die Schweizer Unternehmen, inländisches Personal vermehrt zu fördern, sagte Sommaruga. Diese können nächstes Jahr nur noch 6500 Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutieren.

Der Bundesrat bewilligte 2500 Aufenthaltsbewilligungen (B-Ausweis) und 4000 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Ausweis). Damit werden die Kontingente für die Bewilligungen um je 1000 Einheiten gekürzt. Die eine Hälfte der jeweiligen Kontingente wird laut dem Bundesrat auf die Kantone verteilt, die andere Hälfte bleibt in einer Bundesreserve.

Auch Arbeitskräfte aus der EU betroffen
Auch die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive 120 Tagen pro Jahr werden herabgesetzt. Der Bundesrat bewilligte nur noch 2000 Einheiten für Kurzaufenthalter und 250 Einheiten für Aufenthalter.

Im laufenden Jahr betrugen die Kontingente 3000 Einheiten für Kurzaufenthalter und 500 Einheiten für Aufenthalter. Die Höchstzahlen gelten für Dienstleistungserbringer, die sich nicht auf das Freizügigkeitsabkommen berufen können.

Festgelegt werden die Zahlen in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE). Diese tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. (awp/mc/pg)

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