Bundesrat legt Sparpaket vor

Bundesrat legt Sparpaket vor

Bern – Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung Eckwerte für eine Botschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014) und die darin aufzunehmenden Massnahmen festgelegt. Das KAP 2014 wird den Haushalt 2014 bis 2016 jährlich um rund 700 Millionen Franken entlasten. Der Bundesrat kommt damit dem Auftrag nach, den ihm das Parlament mit einer Motion zur Aufgabenüberprüfung erteilt hat.

Bereits anlässlich der materiellen Verabschiedung des Voranschlags 2013 und des Finanzplans 2014-2016 hatte der Bundesrat bis Ende 2012 eine Sammelbotschaft mit Reform- und Verzichtsmassnahmen in Aussicht gestellt. Nun hat der Bundesrat heute ein Paket von Massnahmen verabschiedet, mit dem er die Motion erfüllen will. Die Massnahmen greifen grösstenteils ab dem Jahr 2014 und betreffen alle Aufgabengebiete.

Wirtschaftswachstum soll nicht beeinträchtigt werden
Namhafte Beiträge leisten insbesondere die soziale Wohlfahrt (u.a. Anpassung des Zinssatzes für die Verzinsung der IV-Schuld bei der AHV, 140 Mio.), der Verkehr (Eisenbahninfrastruktur, Schienengüterverkehr, Strasse; 135 Mio.), die Landesverteidigung (Armee; 74 Mio. im Jahr 2014, danach 13 Mio. p.a.), die Landwirtschaft (v.a. Direktzahlungen; 58 Mio.), die Entwicklungszusammenarbeit (39 Mio.) und der Bereich Bildung und Forschung (31 Mio.). Auch der Eigenbereich der Bundesverwaltung trägt zu den Sparanstrengungen bei (76 Mio.). Der Bundesrat hat bei der Auswahl der Massnahmen darauf geachtet, dass sie keine unverhältnismässige Beeinträchtigung des Wirtschaftswachstums, der Einkommen und Einkommensverteilung oder der Umwelt zur Folge haben. Auch verzichtet er auf reine Lastenabwälzungen auf die Kantone.

Anhörung geplant
Teile dieses Massnahmenpakets standen bereits früher, namentlich im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2012-2013 und der Aufgabenüberprüfung, zur Diskussion. Einzelne andere Massnahmen ergeben sich auch aus bereits umgesetzten Reformen (im Finanzplan 2014-2016 bereits enthalten) oder treffen ausschliesslich den Eigenbereich der Bundesverwaltung. Der Bundesrat beabsichtigt dennoch, bei der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) eine Anhörung zum Massnahmenpaket durchführen.

Finanzielle Auswirkungen des Massnahmenpakets
Der am 22. August 2012 vom Bundesrat verabschiedete Finanzplan 2014-2016 weist im Jahr 2014 ein strukturelles Defizit von 140 Millionen aus. In den Folgejahren sind die Vorgaben der Schuldenbremse zwar erfüllt, doch dieses Gleichgewicht ist fragil. Verschiedene Mehrbelastungen sind im Finanzplan 2014-2016 noch nicht enthalten, so namentlich die im Herbst 2012 zu verabschiedenden Vorlagen im Energiebereich oder die Anpassung der Vorruhestandsregelung für besondere Personalkategorien. Hinzu kommen verschiedene Steuervorlagen des Parlaments, die bereits ab 2014 namhafte Einnahmenausfälle zur Folge haben könnten (v.a. Pa. Iv. Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital).

Mit dem vorliegenden Massnahmenpaket können die in der Motion zur Aufgabenüberprüfung formulierten Ziele erreicht werden: Aus heutiger Sicht werden unter Einrechnung des KAP 2014 in den Jahren 2014-2016 strukturelle Defizite vermieden. Mit Blick auf die grossen wirtschaftlichen Unsicherheiten in der Eurozone und die genannten möglichen Mehrbelastungen bleibt der finanzpolitische Spielraum aber bescheiden.

Weiteres Vorgehen
Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, bis Ende 2012 die Botschaft zum KAP 2014 zu erarbeiten. Diese wird nebst den oben genannten kurzfristig realisierbaren Massnahmen auch den Zeitplan für weitere Reformen enthalten, die noch nicht umsetzungsreif sind, so z.B. eine umfassende Reform in der Altersvorsorge. Aus diesen längerfristigen Reformen können weitere Entlastungen resultieren.  (efv/mc/cs)

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