Bundesrat lehnt Initiative zur Volkswahl ab

Bundesrat lehnt Initiative zur Volkswahl ab

Der Bundesrat will sich nicht vom Volk wählen lassen.

Bern – Würde der Bundesrat direkt vom Volk gewählt, hätte dies für das demokratische System der Schweiz negative Folgen. So würde etwa das Gleichgewicht zwischen Regierung und Parlament geschwächt, ebenso die Ausgewogenheit und das Kollegialprinzip im Bundesrat. Der Einfluss der Parteipolitik würde zulasten der Sachpolitik zunehmen. Insbesondere aus diesen Überlegungen empfiehlt der Bundesrat die Volksinitiative «Volkswahl des Bundesrates» ohne Gegenentwurf zur Ablehnung. Er hat am Mittwoch seine Botschaft ans Parlament verabschiedet.

Von einer Volkswahl des Bundesrats versprechen sich die Initianten eine Stärkung der Volksrechte und der demokratischen Legitimation der Regierung. Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich diese Anliegen. Er ist allerdings überzeugt, dass die negativen Auswirkungen einer Volkswahl mögliche Vorteile deutlich überwiegen. Nach Ansicht des Bundesrats will die Volksinitiative ein Problem lösen, das keines ist: Die Wahl der Bundesrätinnen und Bundesräte durch das Parlament hat sich nämlich bereits über eine sehr lange Zeit bewährt. Dieses Wahlverfahren ist einer der Gründe für das friedliche Zusammenleben, die Stabilität und die Prosperität in der Schweiz.

Bundesrat im Dienste der Parteien
Bei einer Wahl durch das Volk würden die Mitglieder der Regierung gänzlich in den Einfluss der Parteipolitik geraten und in ihrer auf Sachpolitik auszurichtenden Regierungstätigkeit geschwächt. Es bestünde die Gefahr, dass die Mitglieder der Regierung nur noch als parteipolitische Akteure, als Wahllokomotiven für ihre Partei wahrgenommen würden. Die Glaubwürdigkeit der Regierung würde dadurch geschwächt. Auch geriete das Kollegialprinzip unter zusätzlichen Druck.

Bundesrat im Dauerwahlkampf
Die Mitglieder des Bundesrats würden durch den Wahlkampf in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode jeweils zeitlich stark belastet. Dies wiederum hätte negative Auswirkungen auf ihre Amtstätigkeiten und damit auf die Sachpolitik. Die Mitglieder des Bundesrates könnten an die Grenzen ihrer Kapazitäten geraten, was namentlich in Krisensituationen schwerwiegende Konsequenzen hätte.

Weiter verweist der Bundesrat in seiner Botschaft auf die Tatsache, dass Wahlkämpfe teuer sind. Dies hätte eine finanzielle Abhängigkeit der Bundesratsmitglieder und ihrer Parteien von reichen Einzelpersonen, Unternehmen oder Lobbyorganisationen zur Folge. Aufgrund der Kosten des Wahlkampfs würden die Landesparteien zulasten der Kantonalparteien an Gewicht gewinnen, wodurch zentralistische Tendenzen entstünden.

Stabilität der Institutionen in Gefahr
Mit der Volkswahl des Bundesrats würde die Bundesversammlung eine wichtige Kompetenz verlieren. Die Kontrolle des Parlaments über die Exekutive würde geschwächt. Das bewährte Gewaltengefüge, in dem die Regierung nur über eingeschränkte Macht verfügt, würde sich verändern. Der Bundesrat weist in seiner Botschaft auch auf die Gefahr hin, dass es bei Sachgeschäften vermehrt zu Uneinigkeit oder unfruchtbaren Kompetenzkonflikten zwischen Regierung und Parlament und dadurch zu Blockierungen kommen könnte.

Gefährdung der Ausgewogenheit im Bundesrat
Im Vergleich zum bisherigen Wahlverfahren würden bei der Volkswahl die bevölkerungsstarken Kantone bevorzugt und die Stadtgebiete zulasten der ländlichen Gebiete begünstigt. Der Bundesrat befürchtet deshalb eine Schwächung der föderalistischen Balance. Ebenfalls könnte weniger gut als heute darauf geachtet werden, dass mehrere Eignungskriterien (Partei, Sprachzugehörigkeit, Landesgegend, Geschlecht, Erfahrung) gleichzeitig berücksichtigt werden. (admin.ch/mc/ps)

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