Bundesrat will eine rasch umsetzbare Finanzierung der 13. AHV-Rente

Bundesrat will eine rasch umsetzbare Finanzierung der 13. AHV-Rente
(Foto: Unsplash)

Bern – Der Bundesrat will die 13. AHV-Rente ab 2026 auszahlen. Für die Finanzierung schlägt er entweder nur höhere Lohnbeiträge oder eine Kombination von höherem AHV-Abzug und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer vor. Er plädiert für einen rasch umsetzbaren Weg.

Die von Gewerkschaften lancierte Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente nahmen Volk und Stände am 3. März an, mit rund 58 Prozent Ja. Damit erhalten ab 2026 rund 2,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner eine 13. AHV-Rente. Das entspricht gegenüber heute einer Rentenerhöhung um 8,3 Prozent.

Kosten wird das im Jahr der Einführung 4,2 Milliarden Franken. Fünf Jahre später dürften es dann rund 5 Milliarden Franken sein, wegen der wachsenden Zahl von Pensionierten, wie Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider am Mittwoch in Bern vor den Medien sagte.

Zwei Varianten in der Diskussion
Für die Finanzierung der 13. Rente hat der Bundesrat Eckwerte festgelegt und sich auf zwei Varianten verständigt: Die erste ist eine Erhöhung der Lohnbeiträge für die AHV um 0,8 Prozentpunkte. Die zweite ist eine Kombination von um 0,5 Prozentpunkte erhöhten Lohnbeiträgen und der um 0,4 Prozentpunkte erhöhten Mehrwertsteuer.

Der Bundesrat wolle seine Verantwortung wahrnehmen und die Finanzierung der 13. AHV-Rente rasch klären, sagte Baume-Schneider. Die nun vorgestellten Eckwerte seien im Abstimmungskampf von Befürwortern und Gegnern ins Spiel gebracht worden. Auch wolle der Bundesrat die Kosten auf die gesamte Bevölkerung verteilen.

In der Öffentlichkeit waren in den Wochen seit der Abstimmung zahlreiche Vorschläge für die Finanzierung der höheren Renten diskutiert worden, darunter eine Erhöhung der Bundessteuer und eine Finanztransaktionssteuer.

Zunächst sollten die Konsequenzen dieser Vorschläge abgeschätzt werden, mahnte Baume-Schneider. Diese Finanzierungsquellen würden bei der geplanten nächsten grossen AHV-Reform angeschaut. Den Auftrag, bis 2026 eine Reform vorzulegen, hat der Bundesrat nämlich bereits vom Parlament erhalten.

Im Rahmen dieser Reform sollen auch strukturelle Massnahmen geprüft werden. Der Bundesrat schliesst dabei die Erhöhung des Rentenalters ebenso wenig aus wie weitere Finanzierungsmöglichkeiten.

Weniger Geld vom Bund
Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes plant die Landesregierung, den Bundesbeitrag an die AHV vorübergehend zu senken. Trägt der Bund derzeit 20,2 Prozent der Kosten der AHV, sollen es nach seinen Plänen ab 2026 und bis zum Inkrafttreten der nächsten grossen AHV-Reform noch 18,7 Prozent sein.

Mit dem heutigen Bundesbeitrag müsste der Bund bei Einführung der 13. Rente 2026 zusätzliche 840 Millionen Franken an Kosten tragen – etwa ein Fünftel der Mehrkosten von 4,2 Milliarden Franken. Mit dem tieferen Anteil wäre es entsprechend weniger.

Zur Kompensation schlägt der Bundesrat wiederum zwei Varianten vor: Die erste sieht vor, den AHV-Fonds zusätzlich zu belasten. Die zweite setzt bei den Einnahmen an. Entweder werden die Lohnbeiträge an die AHV zusätzlich erhöht, oder es gibt ebenfalls eine Kombination aus höheren Lohnabzügen und höherer Mehrwertsteuer.

«Dreizehnter» einmal pro Jahr
Der Bundesrat will den «Dreizehnten» der AHV einmal im Jahr auszahlen und nicht als Zuschlag auf den zwölf Monatsrenten. Das entspreche dem vom Volk geäusserten Willen, sagte Baume-Schneider. Der Zuschlag entspricht einer Erhöhung der jetzigen AHV-Jahresrenten um rund 8,3 Prozent.

Den Zeitplan für die Umsetzung der Eckwerte nannte die Bundesrätin «sportlich»: Ihr Departement des Innern hat den Auftrag, bis zum Sommer eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Bis im Herbst soll dann die Botschaft bereitliegen, sodass das Parlament entscheiden kann.

Paket mit zwei Vorlagen
Der Bundesrat plant ein Paket mit zwei Vorlagen für die Gesetzesänderungen zur Umsetzung der 13. AHV-Rente und deren Finanzierung. Das soll sicherstellen, dass die Gesetzesanpassungen auch in Kraft treten können, wenn sich die Finanzierung verzögert oder an der Urne abgelehnt würde.

Würde die Finanzierung durch das Parlament oder das Stimmvolk abgelehnt, müsste im ersten Jahr der Einführung der AHV-Fonds herhalten, sagte Baume-Schneider. «Danach muss man die politische Verantwortung wahrnehmen.» Das Parlament sei verpflichtet, die Finanzierung des Volksentscheids sicherzustellen. (awp/mc/pg)

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