Finanzierung der 13. AHV-Rente steht vor der Entscheidung

Finanzierung der 13. AHV-Rente steht vor der Entscheidung
(Foto: parlament.ch)

Bern – Am heutigen Mittwoch fällt im Nationalrat der Entscheid, wie die vom Volk beschlossene 13. AHV-Rente finanziert wird. Zur Debatte steht ein zweiteiliger Antrag der Einigungskonferenz, der eine Mischfinanzierung aus Lohnprozenten und Mehrwertsteuer vorsieht.

Die 13. Rente wird Ende Jahr das erste Mal ausbezahlt. 4,2 Milliarden Franken sind dafür 2026 nötig. Rund 4,5 Milliarden dürften es 2030 sein und 5,4 Milliarden 2040. Seit rund einem Jahr streiten die Räte darüber, woher diese Mittel kommen sollen.

Zwei Ja oder zwei Nein
Der Kompromissantrag besteht aus zwei Teilen: Einer enthält die Mehrwertsteuer-Erhöhung, der andere die höheren Lohnbeiträge. Ein doppeltes Ja würde eine Einigung bedeuten. Der Nationalrat allerdings wollte zwar die Mehrwertsteuer erhöhen, befristet bis 2033. Zusätzliche Lohnprozente lehnte er aber ab. Er kann nun entweder Ja oder Nein zu den zwei Einigungsanträgen sagen.

Die Mehrwertsteuer würde bei einem Doppel-Ja um 0,4 Prozentpunkte erhöht und die Lohnbeiträge um 0,2 Prozentpunkte. Diese vom Ständerat bereits bewilligte Lösung müsste am Freitag noch in die Schlussabstimmungen. Sagen die Räte Ja, entscheiden Volk und Stände über die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Denn dafür ist eine Verfassungsänderung nötig.

Bei einem doppelten Nein des Nationalrats hingegen wäre die Finanzierung der 13. Rente gescheitert, und diese müsste vorderhand ohne zusätzliche Mittel für die AHV ausbezahlt werden. Vom Tisch sind mehr Mehrwertsteuer und höhere Lohnbeiträge damit aber nicht.

Denn der Bundesrat hat in seine in Vernehmlassung gegebene Reformvorlage «AHV 2030» ein Szenario für den Fall eines Scheiterns der Finanzierung eingebaut: Es enthält eine kombinierte Erhöhung von Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen respektive, als Variante, lediglich eine höhere Mehrwertsteuer.

Dritter Weg möglich
Allerdings gibt es auch einen dritten Weg: Weil die AHV-Finanzierung aus zwei Teilvorlagen für höhere Lohnabzüge und mehr Mehrwertsteuer besteht, könnte die eine angenommen und die andere abgelehnt werden. Allerdings hat das Parlament die Vorlagen einseitig miteinander verknüpft.

Das bedeutet, dass ohne höhere Mehrwertsteuer die Lohnbeiträge für die AHV nicht erhöht werden können. Umgekehrt könnte die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöht, aber auf die zusätzlichen Lohnprozente verzichtet werden.

Das würde rund 1,5 Milliarden Franken im Jahr einbringen, wie im Ständerat Kommissionssprecher Erich Ettlin (Mitte/OW) sagte. «Das reicht nicht lange. Die 13. AHV-Rente wäre so nicht ausfinanziert.»

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