Bundesrat setzt Gegenvorschlag zur Konzernverantwortung um

Bundesrat setzt Gegenvorschlag zur Konzernverantwortung um
(Foto: Parlamentsdienste)

Bern – Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsergebnisse zur Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative zur Kenntnis genommen und entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen beschlossen. Die Koalition für Konzernverantwortung kritisiert die Umsetzung als «Alibi-Übung».

Mit neuen Bestimmungen für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt werden grosse Schweizer Unternehmen dazu verpflichtet, über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit Bericht zu erstatten sowie besondere Sorgfaltspflichten in den Bereichen Kinderarbeit und Konfliktmineralien zu erfüllen.

Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zur Verordnung seien wie erwartet kontrovers ausgefallen, teilte der Bundesrat am Freitag mit. Stellung genommen haben 19 Kantone, sechs politische Parteien, 94 Organisationen sowie rund 20’600 Privatpersonen auf 780 Seiten.

Nicht aufgenommen werden können hätten jene Forderungen, die über das vom Parlament verabschiedete Gesetz hinausgehen, schrieb der Bundesrat. Er Bundesrat sei überzeugt, dass die verabschiedete Verordnung «den verschiedenen Interessen aus Gesellschaft und Wirtschaft bestmöglich Rechnung» trage.

Verschärfung bei der Kinderarbeit
Konkret regelt die Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr), welche Unternehmen die neuen Sorgfaltspflichten erfüllen müssen und bis zu welcher Menge sie davon befreit sind. So darf ein Unternehmen etwa hundert Kilogramm Gold oder vier Millionen Kilogramm Golderze und Konzentrate pro Jahr importieren oder bearbeiten, ohne unter die Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht zu fallen.

Die festgelegten Schwellenwerte richten sich nach EU-Richtlinien und können jederzeit allfälligen Entwicklungen in der EU angepasst werden, hiess es in der Mitteilung.

Bezüglich der Kinderarbeit hat sich der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse für eine Verschärfung durch eine Auffangregelung für «offensichtliche Fälle» entschieden. Demnach fallen auch KMU unter die Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht, falls sie Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die offensichtlich unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt wurden. Damit gehe die Schweiz einen Schritt weiter als die EU, die nur eine Sorgfaltspflichtprüfung von Konfliktmaterialien kennt, hiess es.

Die neuen Regelungen gelten ab 2022 und müssen von den Unternehmen ab 2023 umgesetzt werden.

Koalition: «Nur kosmetische Anpassungen»
Nicht zufrieden mit der Umsetzung ist die rund vierzig Organisationen umfassende Koalition für Konzernverantwortung. Die Anpassungen seien rein kosmetischer Natur. Die Regulierung bliebe damit eine absolute Alibi-Übung, teilte sie mit. Die Umsetzungsverordnung des Bundesrats enthalte auch nach der Vernehmlassung dermassen viele Ausnahmeregelungen, dass sich fast alle Konzerne von der Regulierung befreien könnten.

So könne etwa ein Schweizer Konzern einen Schuh verkaufen, der in Deutschland fertiggestellt worden sei, ohne sich an das Gesetz zu halten, obwohl die Bestandteile in einem Drittstaat mit Kinderarbeit produziert worden seien.

Vergangenen November war die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt (Konzernverantwortungsinitiative)» nur wegen des fehlenden Ständemehrs abgelehnt worden. Stattdessen tritt nun der indirekte Gegenvorschlag in Kraft. (awp/mc/pg)

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