Bundesrat weitet Anspruch auf Kurzarbeits-Entschädigung aus

Bundesrat weitet Anspruch auf Kurzarbeits-Entschädigung aus

Bern – «Hilfe kommt», versicherte Volkswirtschaftsminister Guy Parmelin der leidenden Wirtschaft am Freitag. Bund und Kantone arbeiteten Tag und Nacht, um zu helfen. Eine der wichtigsten Massnahmen ist die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung.

Um möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten, weitet der Bundesrat den Anspruch aus. Neu profitieren auch Personen, welche befristet oder temporär angestellt sind oder in arbeitgeberähnlichen Anstellungen arbeiten. Dazu gehören etwa Gesellschafter einer Gmbh, die gegen Lohn im eigenen Betrieb arbeiten. Sie sollen eine Pauschale von 3320 Franken für eine Vollzeitstelle erhalten. Kurzarbeitsentschädigung soll es auch für Lehrlinge geben. «Es kann nicht sein, dass einzelne Betriebe jetzt ihre Lehrlinge entlassen», sagte Parmelin.

Die Karenzfrist wird ganz aufgehoben. Damit entfällt die Beteiligung der Arbeitgeber an den Arbeitsausfällen. Diese müssen auch nicht mehr zuerst ihre Überstunden abbauen. Um die Gesuche rasch abwickeln zu können, hat der Bundesrat zudem das Verfahren vereinfacht.

Hilfe für Selbständige
Selbständigerwerbende werden ebenfalls entschädigt, falls sie wegen Schulschliessungen Kinder betreuen müssen, bei ärztlich verordneter Quarantäne oder der Schliessung eines selbstständig geführten öffentlich zugänglichen Betriebes. Die Regelung gilt auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, deren Veranstaltungen ins Wasser fallen.

Die Taggelder betragen 80 Prozent des Einkommens, höchstens 196 Franken pro Tag. Die Anzahl ist für Selbstständige in Quarantäne auf 10 Tage, für solche mit Betreuungsaufgaben auf 30 Tage befristet.

Hilfe für Kultur
Für Soforthilfen und Entschädigungen im Kulturbereich stellt der Bundesrat 280 Millionen Franken zur Verfügung. Es ist die erste Tranche für zwei Monate. Unter anderem können nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen rückzahlbare, zinslose Darlehen zur Sicherstellung ihrer Liquidität beantragen. Kulturschaffende erhalten nicht rückzahlbare Nothilfen zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten.

Auch der Tourismusindustrie greift der Bundesrat unter die Arme. Bereits früher beschlossen hat er Informations- und Beratungsaktivitäten und Massnahmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen.

Zusätzlich verzichtet der Bundesrat nun auf die Rückzahlung des Restbestandes des Ende 2019 ausgelaufenen Zusatzdarlehens an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredite. Dieser stehen damit zusätzliche 5,5 Millionen Franken für Darlehen zur Verfügung. Erleichterungen gibt es auch in der Regionalpolitik.

Parmelin sprach auch das Thema Mieten an. Insbesondere die Geschäftsmieten könnten die Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten bringen, sagte er. Er rief alle Parteien dazu auf, den Kompromiss zu suchen. (awp/mc/pg)

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