Bundesrat weitet Maskenpflicht im Freien aus

Bundesrat weitet Maskenpflicht im Freien aus
Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga. (Screenshot)

Bern – Maskenpflicht im Freien, Verbot von privaten Treffen mit mehr als zehn Personen, Schliessung von Discos und Verbot von Kontaktsport: Das sind die wichtigsten schweizweit geltenden Corona-Massnahmen, die der Bundesrat beschlossen hat.

Ziel der Massnahmen sei es, die Zahl der Kontakte unter den Menschen stark zu reduzieren und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Die neuen Massnahmen treten um Mitternacht in Kraft.

Maskenpflicht teilweise auch im Freien
Die bereits bestehende Maskenpflicht wird ausgedehnt. Neu muss auch in Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel vor Restaurants oder an Weihnachtsmärkten. Die Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen in Städten und Dörfern zu Ladenöffnungszeiten und überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

An Schulen muss ab Sekundarstufe II eine Maske getragen werden. Der Präsenzunterricht an den Hochschulen wird ab Montag verboten. Präsenzunterricht für alle anderen Schulen bleibt laut Bundesrat erlaubt.

Am Arbeitsplatz gilt eine Maskenpflicht. Es sei denn, der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden.

Veranstaltungen werden begrenzt
Im Familien- und Freundeskreis dürfen sich noch maximal zehn Personen treffen. Laut Bundesrat ist diese Begrenzung notwendig, weil sich viele Personen im Familien- und Freundeskreis anstecken. Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt neu eine Obergrenze von fünfzig Personen. Ausgenommen von dieser Regel sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Weiterhin erlaubt sind politische Demonstrationen und Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und Referenden – mit den notwendigen Schutzmassnahmen.

Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr
Discos und Tanzlokale werden schweizweit geschlossen. In Restaurants und Bars dürfen neu schweizweit höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen – ausser es handelt sich um Familien mit Kindern. Vom 23 Uhr bis 6 Uhr müssen auch die Restaurants schliessen.

Einschränkungen bei Sport und Kultur
Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten sind in Innenräumen mit bis zu 15 Personen nur noch erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch eine Maske getragen wird. In grossen Räumen wie Tennishallen gilt keine Maskenpflicht. Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden. Alle Kontaktsportarten im Amateurbereich sind verboten. Ausgenommen von den Regeln sind Kinder unter 16 Jahren. Professionelle Sportler und Künstler dürfen weiterhin proben und Auftritte absolvieren. Explizit verboten sind Proben und Auftritte von Laienchören. Professionellen Chören ist das Proben erlaubt.

Schnelltests ab 2. November zugelassen
Neben den neuen schweizweit geltenden Massnahmen hat der Bundesrat entschieden, ab dem 2. November Schnelltests in der Schweiz zuzulassen. Deren Anwendung wird jedoch eingeschränkt. Schnelltests sollen nur bei Personen eingesetzt werden, die Symptome aufweisen und nicht zur Risikogruppe gehören. Auch Personen, die eine Meldung der Swiss-Covid-App erhalten haben, sollen von Schnelltests profitieren können. Der Bundesrat hat auch die Frage der Kosten geklärt: Schnelltest für Personen, die die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) definierten Kriterien erfüllen, bezahlt der Bund.

FAQ zu den neuen Massnahmen

Gesundheitsdirektoren stehen hinter Bundesratsmassnahmen
Die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren begrüssen die Massnahmen des Bundesrats zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Das Ausbreitungstempo des Virus müsse gebremst werden. Sonst drohe eine Überlastung der Spitäler und ein noch grösserer Schaden für die Wirtschaft.

Die geteilte Verantwortung in der besonderen Lage verteidigt die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), wie sie am Mittwoch mitteilte. Da die ganze Schweiz von der rasanten Ausbreitung des Coronavirus betroffen sei, könnten die unterschiedlichen Regeln in den Kantonen aber Akzeptanz und Verständnis der Bevölkerung behindert haben, räumt die Konferenz ein.

Die Betroffenheit sei nun flächendeckend. Deshalb drängte sich für die GDK die Ausweitung von Basismassnahmen landesweit auf. Dafür hätten sich die Gesundheitsdirektoren bereits an ihrer Versammlung vom vergangenen Donnerstag ausgesprochen und das auch in der Anhörung zu den neuen Massnahmen des Bundesrats mit deutlicher Mehrheit klar gemacht. (awp/mc/pg)

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