Bundesrat will 30 Milliarden Coronaschulden ohne Sparprogramm abbauen

Bundesrat will 30 Milliarden Coronaschulden ohne Sparprogramm abbauen
(Foto: Parlamentsdienste)

Bern – Die rund 30 Milliarden Franken Schulden aus der Corona-Krise sollen nach dem Willen des Bundesrats ohne ein Sparprogramm abgebaut werden. Er hat am Mittwoch entschieden, zwei Varianten Ende August in die Vernehmlassung zu schicken.

Der Bundesrat hat einerseits beschlossen, die Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) künftig als ausserordentliche Einnahmen zu verbuchen, wie es in einer Mitteilung heisst. Bei den per Ende des Jahres zu erwartenden 30 Milliarden Franken Schulden handelt es sich um den Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto.

Die möglichen Zusatzausschüttungen belaufen sich gemäss aktueller Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und SNB auf maximal 1,3 Milliarden Franken pro Jahr. Die ausserordentliche Verbuchung der SNB-Zusatzausschüttung wird bereits ab dem Rechnungsjahr 2021 umgesetzt, wie es weiter heisst. Da keine gesetzliche Anpassung für diese Umbuchung notwendig ist, hat der Bundesrat dies selbst entschieden.

Zwei Varianten zum Schuldenabbau
Auf Basis dieses Entscheids stellt der Bundesrat zwei Varianten für den Schuldenabbau vor.

Die erste Variante sieht einen Schuldenabbau bis im Jahr 2035 vor. Dafür soll die Amortisationsfrist von sechs Jahren auf zwölf Jahre verdoppelt werden. Bei einem Fehlbetrag von 30 Milliarden ergibt dies einen jährlichen Schuldenabbau von 2,3 Milliarden Franken. Zusätzlich zu den ausserordentlichen Einnahmen aus den SNB-Zusatzausschüttungen ist dafür im ordentlichen Haushalt noch ein Finanzierungsüberschuss von rund einer Milliarde notwendig. Dieser Überschuss kann laut Vorschlag des Bundesrats durch die jährlich anfallenden Budgetunterschreitungen (Kreditreste) erzielt werden.

Bei der zweiten Variante greift der Bundesrat auf den Schuldenabbau der vergangenen Jahre zurück. In dieser Version würden die Schulden deutlich schneller abgebaut werden. Erstens sollen Finanzierungsüberschüsse mittelfristig abgebaut werden, und zweitens ein Teil der Corona-Schulden mit dem Schuldenabbau der vergangenen Jahre verrechnet werden. Der Rest würde abgebaut.

Definitiver Entscheid Anfang Jahr
Die Vernehmlassung zu diesen beiden Varianten solle Ende August eröffnet werden. Den Entscheid für eine der beiden Versionen will der Bundesrat Anfang des nächsten Jahres treffen, wenn verlässlichere Zahlen zum tatsächlichen Umfang der Schulden vorliegen.

Die rund 30 Milliarden Franken müssen abgebaut werden, weil dies mit der Schuldenbremse so vorgesehen ist. Die Schuldenbremse verlangt, dass die Ausgaben und Einnahmen im Gleichgewicht gehalten werden. So ist auf Dauer keine Neuverschuldung mehr zugelassen. (awp/mc/pg)

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