Bundesrat will freie Arztwahl ohne finanzielle Nachteile in der ganzen Schweiz

Bundesrat will freie Arztwahl ohne finanzielle Nachteile in der ganzen Schweiz
(Foto: 18percentgrey - Fotolia.com)

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Bern – Freie Arztwahl in der ganzen Schweiz ohne finanzielle Nachteile für die Versicherten: Dies soll künftig für Leistungen der Grundversicherung im ambulanten Bereich gelten. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.

Heute werden die Kosten höchstens nach dem Tarif vergütet, der am Wohnort oder am Arbeitsort eines Versicherten oder in dessen Umgebung gilt. Sind die Kosten für die Behandlung an einem anderen Ort höher, muss der Versicherte die Differenz übernehmen.

Neu sollen die Versicherten ihren Arzt oder andere Leistungserbringer im ambulanten Bereich frei wählen können, ohne dass ihnen dabei finanzielle Nachteile entstehen. Die Krankenkassen sollen die Kosten des gewählten Leistungserbringers übernehmen müssen.

Keine Mehrkosten für Krankenkassen
Die neue Regelung führe zu keinen Mehrkosten für die Grundversicherung, schreibt der Bundesrat. Mit der Anpassung erfüllt er einen Auftrag des Parlaments. Dieses hatte zwei Motionen dazu überwiesen.

Mit der heutigen Regelung wollte der Gesetzgeber eigentlich verhindern, dass den Versicherern aus der freien Arztwahl höhere Kosten erwachsen. Die Regelung führte jedoch dazu, dass die Versicherer jede einzelne Rechnung zuerst dahingehend prüfen müssen, ob die Behandlung am Wohn- oder Arbeitsort der versicherten Person oder in deren Umgebung stattgefunden hat.

Da Versicherte heute häufig den Wohnort und die Arbeitsstelle wechselten, sei dies aufwändig und führe zu Mehrkosten für die Krankenkassen, befand das Parlament. Die Bestimmung laufe den Bestrebungen der Krankenversicherer zuwider, automatisiert abzurechnen und so Verwaltungskosten einzusparen.

Behandlungen im grenznaher Ausland
Der Bundesrat hat am Mittwoch auch Gesetzesänderungen zur Zusammenarbeit in grenznahen Regionen in die Vernehmlassung geschickt. Heute kann die Grundversicherung die Kosten von medizinischen Behandlungen im grenznahen Ausland nur im Rahmen von befristeten Pilotprojekten übernehmen. Zurzeit bestehen solche Projekte im Raum Basel/Lörrach und St. Gallen/Liechtenstein.

Der Bundesrat will nun gesetzliche Grundlagen schaffen, damit diese Projekte dauerhaft weitergeführt werden können und neue Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit möglich werden. Eine solche Regelung war auch in der Managed-Care-Vorlage geplant, die das Stimmvolk 2012 ablehnte.

Da es sich um ein unbestrittenes Thema handle, werde es nun wieder aufgenommen, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung. Die zwei bestehenden Pilotprojekte würden nur von wenigen Versicherten genutzt. Trotzdem sei das Bedürfnis der betroffenen Grenzregionen nach einer dauerhaften Zusammenarbeit gross. Die Revision führe auch zu einer Verbesserung des Versorgungsangebots in den Grenzregionen.

Regelung für Grenzgänger
Weitere Änderungen betreffen Grenzgänger und andere Personen, die in einem EU-Staat wohnen und in der Schweiz versichert sind. Die Kantone sollen verpflichtet werden, für diese bei Spitalbehandlungen in der Schweiz einen Anteil an den Kosten zu übernehmen – wie bei Versicherten, die in der Schweiz wohnen.

Schon heute dürfen Grenzgängerinnen und Grenzgänger nicht diskriminiert werden. Geregelt ist die Kostenübernahme aber auf Verordnungsebene. Weil die Kantone auf diesem Weg nicht verpflichtet werden konnten, die Kosten von Spitalbehandlungen zu übernehmen, müssen die Krankenkassen die vollen Kosten tragen.

Für eine Regelung, die dem Diskriminierungsverbot genüge, brauche es eine Gesetzesänderung, schreibt der Bundesrat. Da es sich bei den EU-Versicherten um eine kleine Personengruppe handle, seien die finanziellen Auswirkungen für die Kantone eher gering. Gesamthaft kämen jährliche Kosten von rund 11,5 Mio CHF auf die Kantone zu.

Gesetzlich regeln will der Bundesrat schliesslich, was geschieht, wenn Grenzgängerinnen und Grenzgänger die Prämien nicht bezahlen. Für Versicherte, die in einem EU-Staat wohnen, in dem die unbezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen von den Krankenversicherern nicht eingefordert werden können, sollen die Kassen unter gewissen Voraussetzungen die Übernahme der Kosten für Leistungen aufschieben dürfen. (awp/mc/ps)

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