Bundesrat will Zeitungen und Online-Medien unterstützen

Bundesrat will Zeitungen und Online-Medien unterstützen
Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin UVEK. (Foto: admin.ch)

Bern – Der Bundesrat will Zeitungen stärker unterstützen – und neu auch Online-Medien. Insgesamt will er über 100 Millionen Franken pro Jahr zusätzlich einsetzen. Auf das geplante neue Mediengesetz verzichtet er aber.

«Die Medien sind das Fundament unserer Demokratie», sagte Medienministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch in Bern. Daran habe sich nichts geändert. Doch die Einnahmen der Zeitungen gingen stetig zurück. Der Bundesrat wolle diese Entwicklung nicht einfach hinnehmen. Er erachte rasch umsetzbare Massnahmen zur Unterstützung der Medien als sinnvoll und notwendig.

Künftig sollen über das Radio- und Fernsehgesetz auch Online-Medien unterstützt werden. Deren Bedeutung wachse, sagte Sommaruga. Die Bevölkerung informiere sich zunehmend im Internet. Allerdings sei die Bereitschaft, für digitale Medienangebote zu bezahlen, weiterhin gering.

Geld nur für Bezahlangebote
Der Bundesrat will die Gratismentalität nicht noch zusätzlich fördern. Unterstützen will er deshalb nur kostenpflichtige Digitalangebote. Profitieren sollen Anbieter, die digitale Medieninhalte verkaufen und so eine längerfristige Finanzierbarkeit anvisieren. Der Bundesrat geht davon aus, dass dies 50 Millionen Franken im Jahr kostet. Die Online-Förderung soll vorerst aber zeitlich befristet werden.

Voraussetzung für eine Unterstützung sind unter anderem ein bestimmter Anteil an redaktionellen Inhalten, ein kontinuierliches Angebot und die Einhaltung journalistischer Standards. Die redaktionelle Unabhängigkeit der Medien werde gewahrt, betonte Sommaruga auf entsprechende Fragen. Die Kriterien würden ungefähr jenen entsprechen, die für die indirekte Presseförderung gälten.

Mehr indirekte Presseförderung
Die indirekte Presseförderung besteht in den Ermässigungen für die Postzustellung, von welchen heute Zeitungen profitieren. Der Bundesrat will diese ausbauen. Er schlägt vor, den Kreis der anspruchsberechtigten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen zu erweitern.

Konkret will der Bundesrat die bestehende Auflagenobergrenze von 40’000 Exemplaren aufheben. Zudem sollen auch Titel von einer Ermässigung bei der Zustellung profitieren, die einem Kopfblattverbund angehören. Neu wären zusätzlich 13 Titel förderungsberechtigt, sagte Sommaruga.

Mehr Ermässigung pro Exemplar
Ausserdem soll die Ermässigung pro Exemplar angehoben werden, so dass auch Zeitungen mit einer kleinen Auflage mehr Unterstützung als heute erhalten. Damit werde auch die Lokal- und Regionalpresse verstärkt unterstützt, schreibt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek).

Um die zusätzliche Förderung zu ermöglichen, soll der Bundesbeitrag von heute 30 auf 50 Millionen Franken erhöht werden. Nötig ist zudem eine Anpassung des Postgesetzes. Die Verleger hatten eine noch stärkere Erhöhung des Betrags gefordert.

Ausbildung und Nachrichtenagenturen
Weiter sind Unterstützungsmassnahmen vorgesehen, die den ganzen Mediensektor stärken sollen. Davon profitieren sollen Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen, Selbstregulierungsorganisationen sowie IT-Projekte zugunsten elektronischer Medien.

Insgesamt sind dafür 27 Millionen Franken vorgesehen. Wie sie genau verteilt werden, ist noch offen. Nichts ändern will der Bundesrat an den Rahmenbedingungen für die SRG und die lokalen und regionalen Radio- und TV-Anbieter.

Kein neues Gesetz
Medienministerin Sommaruga schlägt mit diesem Massnahmenpaket einen anderen Weg ein als ihre Vorgängerin Doris Leuthard. Diese hatte ein neues Gesetz in die Vernehmlassung geschickt. Auch das Gesetz sah eine Förderung von Online-Angeboten vor – allerdings nur für Online-Medien, die im Wesentlichen auf Audio- und Videoinhalte setzen.

Damit wolle der Bundesrat die Presse vor subventionierter Konkurrenz schützen, sagte Leuthard bei der Präsentation der Vorschläge. Für eine direkte Förderung von Zeitungen – ob gedruckt oder online – fehle ohnehin die Verfassungsgrundlage.

In der Vernehmlassung durchgefallen
In der Vernehmlassung vermochten das neue Gesetz aber nicht zu überzeugen. Viele hätten auf die schwierige Situation der Presse hingewiesen und dringenden Handlungsbedarf geltend gemacht, schreibt das Uvek. Der Bundesrat hat nun auf die Kritik reagiert und entschieden, die Medien auf Basis geltender Gesetze stärker zu fördern.

Sein Massnahmenpaket will er dem Parlament bis im Sommer 2020 unterbreiten. Zur Debatte steht auch die Schaffung eines neuen Verfassungsartikels, der eine direkte Förderung der Printmedien erlauben würde. Im Parlament sind entsprechende Vorstösse hängig. Darüber hat der Bundesrat nicht befunden. Er will die Entscheide im Parlament abwarten. (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert