Causa Blocher: Zweite Sitzung der Immunitätskommission

Causa Blocher: Zweite Sitzung der Immunitätskommission
Christoph Blocher.

SVP-Nationalrat Christoph Blocher.

Bern – Der Fall Christoph Blocher beschäftigt die Immunitätskommission des Nationalrats am Donnerstag zum zweiten Mal. Faktisch ist der Entscheid über die Immunität des SVP-Nationalrats bereits gefallen. Daran ändert auch eine neue Stellungnahme von Blochers juristischem Berater Martin Schubarth nichts. In dem im Auftrag von Blocher verfassten Bericht legt der ehemalige Bundesgerichtspräsident dar, warum dieser bereits vor der Vereidigung am 5. Dezember 2011 Parlamentarier war und als solcher durch die parlamentarische Immunität geschützt ist.

Die Immunitätskommission war gestützt auf ein Gutachten der Parlamentsdienste zu einem anderen Schluss gekommen. Sie entschied, dass sich Blocher erst ab dem Datum der Vereidigung auf die Immunität berufen kann. Die Kommission lässt damit eine Strafverfolgung für Taten vor dem 5. Dezember zu. Laut Schubarth handelt es sich um eine «rein formalistische Betrachtungsweise». Das Ergebnis verletze die Rechtsgleichheit und sei damit verfassungswidrig, schreibt er in der Stellungnahme, die auf Blochers Website aufgeschaltet ist. Blocher selber hatte stets von einem politischen Entscheid gesprochen.

Jositsch: Verfahren entpolitisiert
Daniel Jositsch (SP/ZH), Strafrechtsprofessor wie Schubarth und als Parlamentarier an der Ausarbeitung der neuen Immunitätsbestimmungen beteiligt, hält die Kritik für unbegründet. Ziel der Revision sei es gerade gewesen, das Immunitätsverfahren zu entpolitisieren. «Man hat das Verfahren aus dem Nationalrat herausgenommen, wo öffentlich verhandelt wird», sagte Jositsch der Nachrichtenagentur sda. Die geheime Verhandlung in einer Kommission sollte eine rein juristische Beurteilung der Immunitätsfrage möglich machen.

Die Stellungnahme Schubarths hält er in dem Zusammenhang nicht für relevant, da dieser den Fall wie ein Anwalt aus der Sicht Blochers beleuchte, von dem er ja auch bezahlt werde. «Ausserdem haben wir das Gesetz selber gemacht, darum können wir besser beurteilen, was damit gemeint ist», sagte Jositsch.

Letzte Differenz
De facto ist der Fall ohnehin bereits entschieden – wenigstens soweit es um Taten vor der Vereidigung am 5. Dezember geht: Sowohl die Immunitätskommission als auch die zuständige Rechtskommission des Ständerats kamen zum Schluss, dass Blocher bis dahin nicht Parlamentarier war und sich darum auch nicht auf die Immunität berufen könne. Dass sich beide Kommissionen aufgrund von Schubarths Beurteilung umstimmen lassen, ist nicht zu erwarten. Für Taten nach der Vereidigung sind sich die Gremien allerdings uneinig: Die Immunitätskommission des Nationalrats sieht diese Handlungen – es geht um die Weiterleitung von Bankdaten – von der Immunität geschützt.

SR-Kommission will Strafverfolgung zulassen
Die Ständeratskommission dagegen verneint einen direkten Zusammenhang mit Blochers Nationalratsmandat und will eine Strafverfolgung zulassen. Aus diesem Grund ist sie auf das Gesuch der Zürcher Staatsanwaltschaft um Aufhebung der Immunität gar nicht erst eingetreten. Bleibt sie bei dieser Auffassung, setzt sie sich gemäss den Verfahrensvorschriften des Parlamentsgesetzes gegen die Immunitätskommission durch, und die Staatsanwaltschaft kann alle Handlungen untersuchen. (awp/mc/ps)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert