Rund 31’850 Kredite an Unternehmen gesprochen

Rund 31’850 Kredite an Unternehmen gesprochen
(Adobe Stock)

Bern – Zur Bewältigung der Coronakrise haben Banken in der Schweiz bereits rund 31’850 Kredite gesprochen. Damit ist etwa ein Drittel der 20 Milliarden Franken vergeben worden, die KMU in Form von Bürgschaften zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung gestellt werden.

Die Frage, ob der Betrag aufgestockt wird, werde jetzt vielleicht schneller ein Thema als geplant, sagte Erik Jakob, Leiter der Direktion für Standortförderung bei Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Montag vor den Medien in Bern. Die Federführung hat das Finanzdepartement. Finanzminister Ueli Maurer hatte bereits an einer früheren Medienkonferenz gesagt, dass eine Aufstockung nicht ausgeschlossen sei.

Kreditvereinbarungen in Höhe von 6,6 Mrd Franken
Insgesamt sind 6,6 Milliarden Franken in Kreditvereinbarungen zugesprochen worden, durchschnittlich wurden Kredite im Wert von 207’000 Franken vergeben. Vollständige Anträge für Kreditanträge von mehr als einer halben Million Franken sind gemäss Erik Jakob noch keine eingegangen. Es habe einzelne Anträge gegeben, welche aber nicht vollständig gewesen seien oder bei welchen Anhängen gefehlt hätten.

70’000 Selbständige beantragen Entschädigung
Innerhalb von fünf Tagen haben 70’000 Selbständigerwerbende einen Antrag für eine Corona-Erwerbsersatzentschädigung bei den kantonalen Ausgleichskassen eingereicht. Das ist etwa ein Fünftel aller Selbständigerwerbenden in der Schweiz.

Die meisten von ihnen machen als Grund die Schliessung des Betriebs aufgrund der vom Bundesrat angeordneten Massnahmen geltend, wie die Konferenz der Kantonalen Ausgleichskassen am Montag mitteilte. Anspruch auf Entschädigung haben Selbständige zudem bei einer ärztlich belegten Quarantäne und beim Wegfall der Fremdbetreuung für Kinder unter 12 Jahren.

Aufwändige Prüfung der Ansprüche
Die Entschädigungen werden wie beim Erwerbsersatz monatlich im Nachhinein gezahlt. Das Geld soll ab Mitte oder Ende April ausgezahlt werden. Der aufwendigste Schritt ist nach Angaben der Ausgleichskassen die erstmalige Erfassung der Anmeldungen. Zudem müssen die Ansprüche geprüft werden. Die Ausgleichskassen gehen davon aus, dass sich auch Selbständige angemeldet haben, die keinen Anspruch auf Leistungen haben.

Immer noch keine Lösung gibt es für Selbständigerwerbende, die nur «sekundär» betroffen sind durch Massnahmen, sagte Jakob. Diese Fragen würden derzeit geklärt. Zunächst hätten die anderen Systeme anlaufen müssen. Zudem sei es anspruchsvoll, eine saubere Lösung für alle Selbständigerwerbenden zu finden. Die Aufgabe liege bei der Direktion für Arbeit.

Durch das Auffangnetz des Bundes fallen insbesondere Selbständigerwerbende ohne eigene Firma, Freischaffende oder solche, die mit einer unregelmässigen Arbeit einen Beitrag zum Familieneinkommen leisteten.

Für fast 40% der Beschäftigten im Tessin Kurzarbeit beantragt
Erik Jakob führte an der Medienkonferenz weiter aus, dass die Anträge für Kurzarbeitsentschädigung massiv stärker ansteigen würden als die Zahl der Arbeitslosen. Das sei auch das Ziel dieser Massnahme bei der Kurzarbeitsentschädigung gewesen. Spitzenreiter bei den Anmeldungen für Kurzarbeit ist das Tessin. Für bereits fast 40 Prozent der Beschäftigen sei Kurzarbeit angemeldet worden, sagte Jakob. Der schweizweite Durchschnitt liegt bei 15,6 Prozent.

Derzeit sind gemäss Jakob 132’660 Arbeitslose gemeldet, das entspreche einer Arbeitslosenquote von 2,9 Prozent. Stellensuchende gebe es derzeit 208’527. (awp/mc/pg)

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