Der Bund beschafft Impfstoff und Arzneimittel gegen Affenpocken

Der Bund beschafft Impfstoff und Arzneimittel gegen Affenpocken
(Bild: WHO)

Bern – Um die Ausbreitung der Affenpocken einzudämmen, will der Bund 40’000 Dosen eines Impfstoffs gegen Affenpocken beschaffen. Schätzungen sind schwierig, aber der Bund geht von rund 20’000 impfwilligen Personen aus. Zudem ist vorgesehen, 500 Behandlungseinheiten eines Arzneimittels gegen Affenpocken zu erwerben, welches schwere Verläufe und Komplikationen bei erkrankten Personen verhindert. Gleichzeitig wird die Armee 60’000 Impfdosen und 500 Behandlungen für die Bereitschaft von Einsatzkontingenten beschaffen, weil dieser Impfstoff auch bei einem Ausbruch anderer Pockenviren eingesetzt werden kann. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. August 2022 die zentrale Beschaffung beschlossen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit der Armeeapotheke, einen Impfstoff der Firma Bavarian Nordic gegen Affenpocken und das antivirale Arzneimittel Tecovirimat des Herstellers SIGA zu beschaffen. Bisher wurden in der Schweiz über 400 Fälle von Affenpocken registriert. Dabei handelt praktisch ausschliesslich um Männer – es sind nur drei Fälle von Infektionen bei Frauen bekannt. Am meisten betroffen sind die Kantone Waadt, Genf und Zürich.

Armeeapotheke stellt Kantonen Impfdosen zur Verfügung
Eine zentrale Beschaffung durch den Bund drängt sich auf, da die Firmen zurzeit nur Staaten beliefern. Beim Bund ist als Beschaffungsstelle dafür die Armeeapotheke vorgesehen, welche die Impfdosen anschliessend den Kantonen zur Verfügung stellt. Die definitive Beschaffung setzt die Zustimmung der Finanzdelegation voraus.

Kosten von 8,6 Mio Franken
Die Kosten für das antivirale Arzneimittel und den Impfstoff sowie deren Anwendung für das zivile Gesundheitswesen belaufen sich auf rund 8.6 Millionen Franken. Die Kosten des Impfstoffs und der Verimpfung werden vom Eidgenössischen Departement des Innern übernommen, bis die Voraussetzungen dafür geschaffen sind, dass die Obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten übernehmen kann. (mc/pg)

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