Dividende trotz Kurzarbeit: Kurzsichtiger Sieg der «Humankapitalisten»

Dividende trotz Kurzarbeit: Kurzsichtiger Sieg der «Humankapitalisten»
Symbolbild. (Foto: © photo 5000 – Fotolia.com)

Von Helmuth Fuchs

Der Ständerat versenkte gestern mit 31:10 (eine Enthaltung) eine zuvor vom Nationalrat knapp gutgeheissenen Motion (93:88, 11 Enthaltungen) von Mattea Meyer (SP, Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit, SGK-NR). Diese wollte Unternehmen, die Kurzarbeit verordnen, eine gleichzeitige Dividenden-Ausschüttung untersagen. Das Thema spaltet die Parteien und sorgt für ungewöhnliche Allianzen. Und es ist ein Lackmustest für die in allen Firmenbroschüren prominent aufgeführte sozial verantwortliche Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR).

Die rechtliche Lage vorneweg: Keinem Unternehmen ist es untersagt, bei Kurzarbeit gleichzeitig Dividenden auszuschütten, wie dies ABB, Adecco, Georg Fischer, Implenia, Sunrise, TX Group (Tamedia) oder die NZZ tun. Dividenden beziehen sich auf den Verlauf des letzten, abgeschlossenen, Geschäftsjahres. So weit so gut und ebenso irrelevant, da es sich im Kern nicht um eine rechtliche, sondern moralische Frage handelt. Darum, wie sehr sich ein Unternehmen dem gesellschaftlichen Wohlergehen verpflichtet fühlt.

Dies ist auch im Staatssekretariat für Wirtschaft SECO genau so wahr genommen worden:

«Wenn man bei Beantragung von Kurzarbeit auch Gewinne ausschüttet, dann ist das eine moralische Frage, die ich nicht beantworten kann.» Eric Scheidegger, Chefökonom und Leiter der Direktion für Wirtschaftspolitik beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Der Verband der Schweizer Holdinggesellschaften, Swissholdings, setzte nach dem überraschenden Entscheid des Nationalrates umgehend alle Lobbyinghebel in Gang und bearbeitete den Ständerat erfolgreich mit ihrer Eingabe.

Die im Lobbyingpapier beschriebene und dann von den Ständeräten wunschgemäss wiederholte zeitlich und inhaltlich sachfremde Vermengung von Dividenden und Kurzarbeit ist zwar bei enger Betrachtung korrekt, hält aber einer Gesamtschau nicht stand. Auch wenn sich Ständerat Ruedi Noser unsäglich aufregte über den Nationalratsentscheid:

«Das ist ein verdammter Eingriff in die Eigentumsrechte!» FDP-Ständerat Ruedi Noser 

In der Krise den Cashflow schmälern durch Dividendenzahlungen zeugt nicht von guter Geschäftsführung
Der Verwaltungsrat ist eben nicht nur (eigentlich sogar nur zum kleineren Teil seiner Arbeit) für die Vergangenheit zuständig, sondern noch viel mehr für den Geschäftsgang in der Gegenwart und die Gestaltung der Zukunft.

Wenn also offenbar die Mittel so knapp sind, dass Kurzarbeit angeordnet werden muss, ist es mehr als fragwürdig, wenn der Cashflow geschmälert wird durch Dividendenauszahlungen. Sich mit einem Geldabfluss aufgrund in der Vergangenheit erbrachter Leistungen die Zukunftschancen zu verbauen, hat nichts mit umsichtiger strategischer Geschäftsführung zu tun. Das Gegenteil ist der Fall und dies sollte auch hinsichtlich der Leistungsbeurteilung bis hin zur Haftbarkeit eines Verwaltungsrates berücksichtigt werden.

Dazu der Rechtsprofessor Peter V. Kunz von der Universität Bern:

«Eine Dividende kann nicht einfach ausgeschüttet werden, wenn das letzte Jahr gut gewesen ist, sondern der Verwaltungsrat muss in erster Linie die Finanzlage von heute und der Zukunft anschauen.»

Auch die immer wieder betonte Gefährdung der Pensionskassen-Performance im Falle eines Dividendenausfalles greift zu kurz. Bei vielen der börsenkotierten Unternehmen sind nicht die Pensionskassen die grössten Investoren, sondern vermögende Familien und Fonds. Die Dividenden kommen also primär diesen zugute, nicht den Pensionskassen.

Logik der Mietzinssenkung auf die Dividendenzahlung anwenden
Konsequenterweise müssten all jene, welche sich jetzt so vehement für eine Dividendenausschüttung trotz Kurzarbeit aufgrund der Pensionskassen-Performance einsetzen, sämtliche Mietzinssenkungen zugunsten von Mietern strikte ablehnen (was aber nicht der Fall ist). Im Immobilienmarkt sind die Pensionskassen durch Ausfälle viel unmittelbarer betroffen als bei den Dividendenausfällen.

Um das Problem der Dividendenzahlung zu lösen, muss man also nur die Logik der Mietzinsfrage auf die Dividendenauszahlung anwenden: Umgelegt auf die Argumentation, dass grosse Vermieter ja in Jahren denken und anlegen würden, also ein 2-3-monatiger Ausfall gar nicht ins Gewicht fallen würde, hiesse das, dass Pensionskassen als Anleger eine Sicht auf Jahrzehnte haben, also ein Jahr Dividendenausfall nicht ins Gewicht fallen würde.

ALV-Gelder sind nicht nur Prämien, sondern auch Bundesgelder
Ein weiteres Argument, dass die ALV-Gelder keine Subvention des Bundes, sondern Prämien der Arbeitgeber und Arbeitnehmer seien, hat sich in der Krise relativiert. Der Bund hat inzwischen die ALV mit 14 Milliarden Franken gestützt, damit die Beiträge nicht erhöht werden müssen. Davon sind 8 Milliarden prinzipiell mit Zinsen zurück zu zahlen, 6 Milliarden wurden in Form eines Nachkredites als «à fonds perdu»-Zahlungen geleistet. Weitere Zahlungen dürften folgen, da inzwischen ca. 1.9 Millionen Erwerbstätige für Kurzarbeit angemeldet sind (über 37% der Erwerbstätigen in der Schweiz) Also sind auch hier alle Steuerzahlerinnen direkt betroffen.

Die Befürworter der Dividendenzahlungen trotz Kurzarbeit fokussieren einseitig auf das rechtlich und buchhalterisch Erlaubte. Es gibt aber einen, wenn auch nicht ursächlichen, Zusammenhang zwischen Geld ausgeben, das man für die Mitarbeitenden nicht hat und den in den Genuss von Zahlungen kommenden Aktionären.

Humankapital oder Schicksalsgemeinschaft
Als einfaches Beispiel kann man eine Kleinst-AG mit dem Chef als Mehrheitsaktionär nehmen. Wer glaubt denn, dass es dem Geschäftsklima förderlich ist, wenn er seine 10 Mitarbeitenden mit Lohnverlust in die Kurzarbeit schickt und sich selbst eine Dividende ausbezahlt und einen neuen Sportwagen in die Garage stellt? Wer möchte für einen solchen Chef arbeiten, welcher Investor glaubt, dass sich dies mit CSR-Grundsätzen vereinbaren liesse?

Unternehmer und FDP-Grossrat Daniel Arn kann eine Dividende bei gleichzeitiger Kurzarbeit nicht verantworten, wie die Rundschau in ihrem Beitrag vom 6. Mai zeigt.

Auch SVP-Parteipräsident Albert Rösti sieht die Nicht-Erklärbarkeit dieses Vorgehens. Es kann also nicht einfach daran liegen, dass alle, die dieses Vorgehen kritisieren, nichts von Wirtschaft verstehen, Sozialisten, SP oder Grüne sind. Vielmehr erfolgt hier die Trennlinie eher zwischen Patrons und Managern und quer durch alle Partien hindurch.

Kompromissvorschlag
Als Kompromisslösung würde sich anbieten, die Aussetzung der Dividendenzahlung nicht rückwirkend, sondern nur auf das aktuelle Jahr anzusetzen. Oder wenn das übergeordnete Ziel der Erhalt der Arbeitsplätze ist, den Bezug von ALV-Geldern in der aussergewöhnlichen Situation mit einer Arbeitsplatzgarantie für eine gewisse Zeit zu verknüpfen. Dies würde in Anbetracht der dafür benötigten Mittel in vielen Fällen automatisch dazu führen, dass diese zuerst für die Arbeitsplatzsicherung statt für Dividendenzahlungen aufgewendet würden.

Wer seine Mitarbeiter nicht nur als «Humankapital» in einer grossen Masse sieht, sondern sich als Teil der Belegschaft und einer Schicksalsgemeinschaft empfindet, kann gewisse Massnahmen, auch wenn sie legal sind, nicht gutheissen.


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