EGL von gewissen Offenlegungspflichten befreit

EGL von gewissen Offenlegungspflichten befreit

EGL-CEO Hans Schulz.

Zürich – Der Stromhändler EGL wird im Hinblick auf die geplante Dekotierung von gewissen Offenlegungspflichten befreit. Dies gilt bis zum 2. März 2012, wie die EGL am Freitag mitteilt. Die EGL wird jedoch auch in Zukunft den Offenlegungspflichten hinsichtlich der ausstehenden Anleihe nachkommen.

Die Befreiung von den Offenlegungspflichten geschieht im Zusammenhang der Übernahme der EGL-Inhaberaktien durch die Axpo Holding. Weiteren Angaben zufolge wird EGL ihr Ergebnis für das Geschäftsjahr 2010/11 nicht wie angekündigt am 15. Dezember 2011, sondern gleichzeitig mit jener der Axpo Holding AG am 25. Januar 2012 publizieren. Der Termin der Generalversammlung der EGL AG verschiebt sich entsprechend auf den 30. März 2012, hiess es. (awp/mc/ps)

SIX Swiss Exchange

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