EKT: Bedingte Strafe für Ex-Finanzchef

EKT: Bedingte Strafe für Ex-Finanzchef

Arbon – Der frühere Finanzchef des Elektrizitätswerks des Kantons Thurgau (EKT) ist vom Bezirksgericht Arbon wegen Geldwäscherei, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Bestechlichkeit verurteilt worden. Das Gericht sprach eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten aus. Ausserdem muss der Verurteilte 1’000 CHF Busse zahlen, wie das Gericht am Montag bekanntgab.

Die Richter blieben damit deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den Ex-Finanzchef eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon ein Jahr unbedingt, gefordert. Der ehemalige Finanzchef, der heute in Thailand lebt, hatte 35 Mio CHF des Elektrizitätswerks bei der US-Bank Lehman Brothers angelegt. Dafür kassierte er unrechtmässig 1,2 Mio CHF Provisionen. Das angelegte Geld ging durch den Konkurs der Bank verloren.

Ungetreue Geschäftsbesorgung und gewerbsmässigen Geldwäscherei
Das Bezirksgericht sprach den Angeklagten der ungetreuen Geschäftsbesorgung in acht Fällen, der gewerbsmässigen Geldwäscherei in fünf Fällen und der Annahme von Bestechungsgeld schuldig. Vom Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs wurde er freigesprochen. Drei Mitangeklagte verurteilte das Gericht zu bedingten Geldstrafen von 13’200, 6’300 und 900 CHF sowie zu Bussen von 2’000 und 1’000 CHF. Auf die Zivilforderung des EKT wurde nicht eingetreten. (awp/mc/ps)

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