EPH: Grossaktionärin verlangt grundlegende Änderungen

EPH: Grossaktionärin verlangt grundlegende Änderungen
Gustav Stenbolt, VRP Valartis Group. (Foto: Valartis)

Valartis-CEO Gustav Stenbolt.

Zürich – Bei der Eastern Property Holdings regt sich im Vorfeld der Generalversammlung vom 21. Juni Widerstand aus dem Aktionariat. Die norwegische Storm Real Estate verlangt grundlegende Änderungen bei der auf Immobilien in Russland spezialisierten und von der Valartis Group geführten Gesellschaft, wie am Montag aus einer Mitteilung hervorgeht.

Storm, die den Angaben zufolge 10,03% des Aktienkapitals hält, will zahlreiche Punkte zur Traktandenliste der Generalversammlung hinzuzufügen. Weitere Aktionäre sollen sich den Begehren anschliessen. Die Anteilseigner fordern unter anderem eine Zweitmeinung zur Bewertung der Finanzimmobilien durch einen der grossen, vorgängig bestimmten Immobilienbroker in Moskau und St. Petersburg einzuholen. Dies auch mit Blick auf die Berechnung der Management Fees und der Performance Fees der Verwaltungsgesellschaft, wie Storm schreibt. Zudem soll EPH die bezahlten Gebühren im Zusammenhang mit der Investition von 2,5 Mio USD in den Valartis Russian & CIS Fixed Income Fund darlegen. Ebenso Details zum Darlehen, das dem Unternehmen Konkor und einem der Firmeneigner, Korolev, im Zusammenhang mit einem Entwicklungsprojekt im Zentrum Moskaus gewährt worden ist.

Vierteljährliche Ergebnispräsentation gefordert
Weitere Forderungen betreffen den Managementvertrag mit Valartis und die Berechnung von Vergütungen. «2010 wurden anscheinend rund 58% des Gewinnes vor Steuern und Aufwendungen in Form von Management Fees und Performance Fees an Valartis International Ltd. ausbezahlt oder zugesprochen», führt Storm an. Zudem will die Grossaktionärin mehr Übersicht über die Transaktion beim Verkauf von Berlin House und Geneva House. Auch soll EPH die Ergebnisse künftig vierteljährlich präsentieren. Von aussen betrachtet erscheine EPH für die meisten Anleger als eine Art «Black Box», kritisiert Storm. Ferner wird eine duale Notierung befürwortet. An der London Stock Exchange sei eine Reihe russischer sowie international ausgerichteter Immobiliengesellschaften kotiert.

Einführung der Schweizer Übernahmeregeln
Die Grossaktionärin fordert die Einführung der Schweizer Übernahmeregeln. Gründungsurkunde und Statuten von EPH sähen keine Regeln für Übernahmen vor. Als ausländische Rechtspersönlichkeit unterstehe die Gesellschaft nicht dem von der SIX Swiss Exchange angewendeten Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG). Auch die Zusammensetzung des Verwaltungsrates soll sich ändern. Grund ist laut Mitteilung die enge Verbindung der Mitglieder Gustav Stenbolt und Philipp Leibundgut mit Valartis. Wegen möglicher Interessenskonflikte sei es nicht im Sinne der aussenstehenden Aktionäre, wenn Parteien, die die externe Geschäftsleitung des Unternehmens verträten, an den Verwaltungsratssitzungen 50% der Stimmen auf sich vereinten, bemängelt Storm. Entweder müsse ein bestehender Valartis-Vertreter zurücktreten oder die Zahl der VR-Mitglieder insgesamt von vier auf sieben steigen, damit fünf Vertreter künftig nicht mehr der Geschäftsleitung angehören, schlägt Storm vor. (awp/mc/ps)

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