Erb-Prozess: Antrag auf Verschiebung abgelehnt

Erb-Prozess: Antrag auf Verschiebung abgelehnt

Winterthur – Der Unternehmer Rolf Erb ist mit seinem Antrag auf Verschiebung des Strafprozesses vor dem Bezirksgericht Winterthur abgeblitzt. Und die amtlichen Verteidiger darf er nicht entlassen. Er wird damit neu von je zwei amtlichen und erbetenen Anwälten verteidigt. Das Gericht lehnte den Antrag des Beschuldigten ab, der Prozess sei zu verschieben, damit die beiden erst jüngst engagierten erbetenen Anwälte sich in den Fall einarbeiten könnten.

Ebenso wies das Gericht den Antrag auf Entlassung der beiden amtlichen Verteidiger ab. Die beiden Wahlanwälte sind aber zusätzlich zugelassen. Erb hatte seinen Verteidigerwechsel damit begründet, dass er im Zusammenhang mit dem Gutachten zur finanziellen Situation das Vertrauen in seine Anwälte verloren habe. Er wolle einen Sachverständigen zur Beurteilung des Gutachtens beiziehen.

«Offenbar Verteidigungsstrategie»

Gemäss Gericht war im ganzen Verfahren nie substanzielle Kritik am Gutachten geäussert worden. Es erachtete die Anträge als rechtsmissbräuchlich. Offenbar sei es Verteidigungsstrategie gewesen, zum Gutachten keine Stellung zu nehmen und keine Fragen zu beantworten. Wenn sich dann herausstelle, dass diese Strategie nicht zum Ziel führe, sei dies kein ausreichender Grund zum Auswechseln der Verteidigung. «Wir würden die Verfahrensherrschaft aus der Hand geben», sagte der Gerichtsvorsitzende.

Einsicht in sämtliche Akten gehabt
Auch mit seiner Argumentation, er benötige vor Gericht Akten, die bei der Staatsanwaltschaft eingelagert seien, hatte Erb keinen Erfolg: Er habe Einsicht gehabt in sämtliche Akten. Welche schlussendlich im Gericht verwendet würden, könne nicht die Verteidigung festlegen. Der Prozess vor dem Winterthurer Bezirksgericht geht am Nachmittag weiter. Insgesamt sind für den komplexen Fall rund zwei Wochen veranschlagt. (awp/mc/ps)

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