Finanzkontrolle ortet Mängel bei Aufsicht über Hochseeflotte

Finanzkontrolle ortet Mängel bei Aufsicht über Hochseeflotte
Schweizer Hochseeflotte: Frachtschiff "Tzoumaz". (Foto: EDA)

Bern – Bei einer Kontrolle des Schweizerischen Seeschifffahrtsamts (SSA) mit Sitz in Basel hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) Mängel festgestellt. Sie ortet in drei wichtigen Bereichen Handlungsbedarf.

Insgesamt seien die Ergebnisse durchwachsen, teilte die EFK am Dienstag mit. Einer der kritisierten Bereiche betrifft die Aufsicht der SSA. Das Amt führe durchschnittlich drei Inspektionen pro Jahr durch.

Bei den 49 Schiffen der Schweizer Hochseeflotte bedeute dies, dass jedes Schiff theoretisch nur alle 15 Jahre inspiziert werde. Angesichts der Lebensdauer eines Schiffs, die 20 bis 25 Jahre beträgt, sei dies nicht optimal, schreibt die EKF.

Die Finanzkontrolle empfiehlt weiter, dass das SSA und das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), das bei der Vergabe von Bürgschaften zur Finanzierung des Kaufs von Schiffen eine entscheidende Rolle spielt, ein gemeinsames Aufsichtskonzept ausarbeiten und umsetzen. Damit sollen die vom Bund eingegangenen Reputations- und finanziellen Risiken abgedeckt werden.

Bund bürgt finanziell für Hochseeflotte
Hintergrund dieser Empfehlung ist die Tatsache, dass der Bund finanziell für eine Hochseeflotte bürgt. Weil einer der Betreiber Ende letzten Jahres in finanzielle Schieflage geraten war, muss der Bund nun gerade stehen. Er rechnet mit Kosten von bis zu 200 Millionen Franken.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hatte bereits im September 2016 vor dem hohen finanziellen Risiko der Hochseeflotte für den Bund gewarnt. Angesichts der andauernden Krise in der Schifffahrt bestehe aktuell ein erhebliches Risiko, dass Bürgschaftszahlungen in beträchtlichem Ausmass vom Bund geleistet werden müssten, hiess es damals. Hauptproblem der Branche ist die Überkapazität an Frachtschiffen.

Die EFK stellte in ihrem jüngsten Bericht zudem fest, dass die mit dem Management der Schweizer Flotte beauftragten Personen kritischer mit den Dokumenten umgehen sollten, die ihnen vorgelegt werden. Ein zu kundenorientierter Ansatz stehe im Widerspruch zu den gesetzlichen Aufsichtspflichten. (awp/mc/ps)

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