Firmen mit 390 Mrd. Franken an Kapitalreserven

Firmen mit 390 Mrd. Franken an Kapitalreserven

Bern – Bei der Steuerverwaltung haben Unternehmen bis Mitte September Kapitalreserven von 390 Mrd CHF angemeldet. Wegen der umstrittenen Unternehmenssteuerreform II können sie aus diesen Mitteln im Prinzip steuerfreie Ausschüttungen an die Aktionäre auszahlen.

Der geschätzte Steuerausfall bei Bund und Kantonen bleibt jedoch unverändert bei 4 bis 6 Mrd über die kommenden zehn Jahre. Dies teilte das Finanzdepartement (EFD) in der Fragestunde des Nationalrates mit. Insgesamt meldeten bis Mitte September 1’090 Gesellschaften 390 Mrd CHF an Kapitalreserven an. Dabei handelt es sich um sogenanntes Agio-Kapital, also etwa um Kapital, das entsteht, wenn bei Kapitalerhöhungen Aktien über dem Nennwert ausgegeben werden.

Steuerfreie Kapitalrückzahlungen
Im laufenden Jahr sind bei der Steuerverwaltung 145 Anmeldungen für Rückzahlungen in der Höhe von 15 Mrd CHF eingegangen. Viele Unternehmen nutzen die neue Ausgangslage und schütten steuerfreie Kapitalrückzahlungen statt steuerpflichtige Dividenden aus.

Ein Drittel der Reserven entfällt auf Neuzuzüger
Ein beträchtlicher Teil der Reserven und der Ausschüttungen stammt von Unternehmen, die erst nach der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II im Februar 2008 in die Schweiz zogen. Auf sie entfällt rund ein Drittel der angemeldeten Reserven, nämlich 130 Mrd CHF. Bei den Ausschüttungen entfallen 2,4 von 15 Mrd CHF auf die Zugezogenen.

Grosser Aufwand für die Steuerverwaltung
Die Kontrolle der neuen Bestimmungen zur Auszahlung sorgt bei der Steuerverwaltung für Mehraufwand: Insgesamt seien 15 Personen mit der Erfassung und Kontrolle der Anmeldungen beschäftigt, teilte das EFD mit. Sie könnten ihrer üblichen Arbeit nicht mehr nachgehen. Der Aufwand reduziere sich jedoch mit der Zeit.

Reform bleibt
Die Ausfälle überraschten den Bundesrat, als die Reform Anfang 2011 in Kraft trat. Die Regierung hatte mit Ausfällen beim Bund in der Höhe von rund 83 Mio CHF und rund 850 Mio CHF bei den Kantonen gerechnet. So war es auch im Abstimmungsbüchlein ausgeführt worden. Trotz der zusätzlichen Ausfälle verzichteten Regierung und Parlament darauf, auf die Reform zurückzukommen. Unklar ist noch der Ausgang zweier Beschwerden gegen die Abstimmung vom 24. Februar 2008, bei der die Reform mit 50,5% angenommen wurde. (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert