Französisches Berufungsgericht hebt Rekordbussen gegen Roche und Novartis auf

Französisches Berufungsgericht hebt Rekordbussen gegen Roche und Novartis auf

Paris/Basel – Eine Rekordstrafe von insgesamt 444 Millionen Euro, die die französische Wettbewerbsbehörde im Jahr 2020 gegen die Pharmaunternehmen Novartis und Roche verhängt hatte, ist nun vom Berufungsgericht in Paris aufgehoben worden. Dies teilte die Behörde am Donnerstag mit.

Die beiden Gesellschaften waren im September 2020 wegen «missbräuchlicher Praktiken» zu der Busse verdonnert worden. Konkret wurde ihnen vorgeworfen, den Verkauf des Medikaments Lucentis zur Behandlung der Augenkrankheit «altersbedingte Makula-Degeneration» auf Kosten des dreissigmal billigeren Mittels Avastin gefördert zu haben.

Novartis war beschuldigt worden, von 2008 bis 2013 eine Kommunikationskampagne durchgeführt zu haben, um die Verwendung von Avastin in der Augenheilkunde in Verruf zu bringen. Dem Konzern wurde daher mit 385 Millionen Euro die höchste Strafe aufgebrummt worden. Roche und die US-Tochter Genentech wurden mit 59 Millionen Euro gebüsst.

Beide Konzerne begrüssen die Entscheidung des Berufungsgerichtes, wie den jeweiligen Statements zu dem Entscheid zu entnehmen ist.

Berufungsgericht kommt zu anderem Schluss
Denn im Gegensatz zur Wettbewerbsbehörde war das Pariser Berufungsgericht der Ansicht, dass Avastin ab 2011 und dem Beginn einer neuen Gesetzgebung für die Behandlung von AMD als nicht mehr auf dem Markt befindlich betrachtet werden sollte.

Die Justiz folgerte daraus, dass «kein Verdrängungsverhalten» in einem Zeitraum vorgeworfen werden könne, in dem Avastin und Lucentis «nicht gültig miteinander konkurrieren konnten».

Des Weiteren befand die Kommission, dass die Kommunikation von Novartis-Konzerns im untersuchten Zeitraums «massvoll im Ton» und nicht herabsetzend gewesen sei. Sie befand ferner, dass die Kommunikation der beiden «nicht alarmistisch oder gar irreführend» gewesen sei.

Schliesslich war sie der Ansicht, dass das Blockadeverhalten von Roche, die sich geweigert hatte, von den Gesundheitsbehörden angeforderte Avastin-Proben für den Start einer wissenschaftlichen Studie zur Verfügung zu stellen, keine wettbewerbswidrigen Auswirkungen haben konnte.

Gegen den vom Berufungsgericht gefällten Entscheid könne nun die Wettbewerbsbehörde Beschwerde einlegen, wie eine Beraterin der französischen Justiz auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP erklärte. Ob die Wettbewerbsbehörde von diesem Recht Gebrauch machen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. (awp/mc/pg)

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